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Geschäftsstellen

Ein Ziel erreicht niemand allein

Fortschritte im Arbeitsschutz und in der Arbeitsmedizin können oft nur dann gelingen, wenn die beteiligten Interessengruppen langfristig gemeinsam daran arbeiten.

An der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sind daher Geschäftsstellen angesiedelt, die institutionsübergreifende Gremien kontinuierlich bei ihrer Arbeit unterstützen. Aktuell befinden sich an der BAuA die Geschäftsstellen der Mindestlohnkommission und der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz.

Zu den Aufgaben der Geschäftsstellen gehören insbesondere die fachliche Beratung, das Untersuchen wissenschaftlicher Fragestellungen, die zielgruppengerechte Vermittlung von Ergebnissen und die Erfolgskontrolle der gemeinsamen Aktivitäten.

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