Durch den Ausschuss für Arbeitsmedizin erarbeitete Arbeitsmedizinische Empfehlungen
Arbeitsmedizinische Empfehlungen (AME) beruhen auf gesicherten arbeitsmedizinischen Erkenntnissen. Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) aufgestellt oder angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht.
Im Gegensatz zu den Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) haben AME keine Vermutungswirkung sondern allein Empfehlungscharakter.
Hier finden Sie Links zu den bisher veröffentlichten arbeitsmedizinischen Empfehlungen (AME).