Empfehlungen des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA)

Gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 2 ArbStättV hat der ASTA neben der Ermittlung von Regeln und Erkenntnissen zur Erfüllung der Anforderungen der Verordnung zusätzlich die Aufgabe, Empfehlungen für weitere Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten auszuarbeiten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) kann neben den ermittelten Regeln und Erkenntnissen auch die vom ASTA erarbeiteten Empfehlungen bekannt geben. Diese richten sich insbesondere an Arbeitgeber, die Arbeitsstätten einrichten und betreiben. Sie geben zusätzliche Hinweise für weitere Maßnahmen, die dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstigen gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten in Arbeitsstätten entsprechen. Im Gegensatz zu den Regeln für Arbeitsstätten entfalten die hier veröffentlichten Empfehlungen jedoch keine Vermutungswirkung.

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Empfehlung des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) - Künstliche biologisch wirksame Beleuchtung in Arbeitsstätten (November 2018)

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Empfehlung des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) - Bedingungen für den Einsatz von Feuerlöschsprays mit mindestens 2 Löschmitteleinheiten (LE) für die Grundausstattung in Arbeitsstätten mit normaler Brandgefährdung, abweichend von ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" (September 2022)

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Empfehlung des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) - Abgrenzung von mobiler Arbeit und Telearbeitsplätzen gemäß Definition in § 2 Absatz 7 ArbStättV vom 30. November 2016, BGBl. I S. 2681 (November 2017)

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