Ergebnisse der letzten Sitzung des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS)

Auf den Sitzungen des ABAS wurden folgende Beschlüsse gefasst, die nach rechtsförmlicher Prüfung durch das BMAS im Internet veröffentlicht bzw. von der Internetseite heruntergenommen werden. Technische Regeln und deren Anpassungen werden im GMBl bekannt gemacht. Bis zur Bekanntmachung behalten die bisherigen Versionen der TRBA ihre Gültigkeit.

59. Sitzung des ABAS am 2. April 2025

  • TRBA 450 "Einstufungskriterien für Biologische Arbeitsstoffe" neuer Abschnitt 6.2 "Qualitätskriterien für die Kausalitätsprüfung eines Status als Infektionserreger insbesondere für neu beschriebene Mikroorganismen"
  • TRBA 466 "Einstufung von Prokaryonten (Bacteria und Archaea) in Risikogruppen" (Überarbeitung).
  • Annahme des Textteils zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge zur Empfehlung des ABAS bei "Tätigkeiten mit Poliovirus-infiziertem und/oder potenziell infektiösem Material einschließlich der sicheren Lagerung von Polioviren in Laboratorien", der durch den Ausschuss für Arbeitsmedizin erarbeitet wurde.
  • Streichung der Kennzeichnungen 10 und 11 in Abschnitt 4.2 in der TRBA 462 "Einstufung von Viren und TSE-Agenzien in Risikogruppen".
  • TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" (Überarbeitung). 
  • TRBA 252 "Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 4 im Gesundheitsdienst und im Bestattungswesen" (Neufassung) und Aufhebung des Beschlusses 610 "Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten außerhalb von Sonderisolierstationen bei der Versorgung von Patienten, die mit hochpathogenen Krankheitserregern infiziert oder krankheitsverdächtig sind". 
  • Annahme des Textteils zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge für die TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege", der durch den Ausschuss für Arbeitsmedizin erarbeitet wurde. 
  • Empfehlung des ABAS zur Einordnung und zum Umgang mit dem WHO Biosafety Manual (4. Ausgabe 2020) (Neues Produkt).

58. Sitzung des ABAS am 14. November 2024

  • TRBA 500 "Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen" (Überarbeitung). 
  • TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege" (Überarbeitung). Die TRBA wird erst bekannt gemacht, wenn die TRA 252 "Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 4 im Gesundheitsdienst und Bestattungswesen“ im ABAS verabschiedet wurde (voraussichtlich im April 2025).
  • Einstufung des Yersinia pestis-Stammes EV76 und dessen Derivate in die Risikogruppe 2.

Downloads

TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" (Vorabversion)

(PDF, 1 MB, Datei ist barrierefrei)

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TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege" (Vorabversion)

(PDF, 3 MB, Datei ist barrierefrei)

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TRBA 252 "Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 4 im Gesundheitsdienst und im Bestattungswesen" (Vorabversion)

(PDF, 1 MB, Datei ist barrierefrei)

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