Ermittlung von Expositionen gegenüber nanoskaligen faserförmigen Materialien an Arbeitsplätzen auf der Grundlage eines neuen Mess- und Auswerteverfahrens

  • Projektnummer: F 2445
  • Projektdurchführung: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
  • Status: Abgeschlossenes Projekt

Projektbeschreibung:

Nanomaterialien werden aufgrund ihrer Anwendungsvielfalt immer häufiger eingesetzt. Dabei stellen insbesondere faserförmige Nanomaterialien die Bestimmung der Belastung am Arbeitsplatz vor neue Herausforderungen.

Bislang erfolgt die Messung faserförmiger anorganischer Partikel nach der VDI Richtlinie 3492 bzw. an Arbeitsplätzen gemäß der DGUV-Information 213-546. Allerdings sind beide Verfahren zur Bestimmung der Konzentration luftgetragener, nanoskaliger Fasern, die laut der WHO als kritisch zu bewerten sind (Länge > 5 µm, Durchmesser < 3 µm, L : D > 3 : 1), nicht geeignet. Beide Verfahren zählen lediglich Fasern bis hinab zu einem Durchmesser von 0,2 μm. Deshalb hat die BAuA im Projekt nanoGRAVUR (F233, ein früheres Projekt gefördert vom Bundesministeriums für Bildung und Forschung, gemeinsam mit dem Institut für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) die Grundlagen für ein neues Mess- und Auswerteverfahren für nanoskalige faserförmige Materialien gelegt und in Form einer neuen Messstrategie veröffentlicht. Insbesondere wurde die Notwendigkeit hervorgehoben, den bisher nach unten begrenzten Zählbereich der VDI 3492 und der DGUV-Information 213-546 mindestens bis hinab zu einem Faserdurchmesser von 0,02 µm zu erweitern.

Innerhalb des DGUV-geförderten Projektes erfolgte die Überprüfung des Messverfahrens auf Praxistauglichkeit sowohl der Probenahme, rasterelektronen-mikroskopischen Auswertung und Fasermorphologie-Zuordnung als auch einer statistisch gesicherten Konzentrationsbestimmung. Nach Auswertung der Arbeitsplatzmessungen und Anpassung des Mess- und Auswerteverfahrens kann nun eine Überarbeitung der ersten Fassung der neuen Messstrategie gemeinsam mit den Partnerinstituten erfolgen und die Ergebnisse dieser Arbeiten in relevante Normen einfließen (DGUV Information 213-546, VDI 3492, European Committee for Standardization CEN TC 137, OECD).

Gleichzeitig wurden im Projekt Informationen zu möglichen Expositionen gegenüber Faserstäuben bei Tätigkeiten mit nanoskaligen Fasermaterialien erhoben. Eine Beurteilung der Expositionen gegenüber Multi-Walled Carbon Nanotubes (MWCNT), Single-Walled Carbon Nanotubes (SWCNT) und weiteren nanoskaligen Fasern wurde im Bezug zum Beurteilungsmaßstab von 10.000 F/m³ erstmals ermöglicht. Es konnte gezeigt werden, dass die Expositionsbestimmung mit der neuen Messstrategie bei einer Nachweisgrenze von 10.000 F/m³ prinzipiell durchführbar ist. Abhängig von den Materialeigenschaften werden unterschiedliche Faserfreisetzungen sowohl der Faserformen als auch der Expositionshöhen erwartet. Beim Einsatz von effektiven Schutzmaßnahmen sind Faserstaubexpositionen vermeidbar.

Publikationen

Expositionen alveolengängiger Fasern an Arbeitsplätzen mit Durchmessern unterhalb der WHO-Zählgrenze von 200 nm

Erscheinungsjahr: 2022

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Anwendungs­sichere nanokohlenstoff­basierte Faser­materialien

Erscheinungsjahr: 2020

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Messung nano- und mikroskaliger faserförmiger Materialien an Arbeitsplätzen (Teil 1)

Erscheinungsjahr: 2018

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Messung nano- und mikroskaliger faserförmiger Materialien an Arbeitsplätzen (Teil 2)

Erscheinungsjahr: 2018

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Fachgruppe 4.I.5 "Materialien und partikelförmige Gefahrstoffe"

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