Sicherheit von Laserschutzfiltern in Abhängigkeit des Strahldurchmessers

  • Projektnummer: F 2335
  • Projektdurchführung: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) / Bayerisches Laserzentrum GmbH
  • Status: Abgeschlossenes Projekt

Projektbeschreibung:

Die Produktanforderungen an Laserschutzfilter sind in der DIN EN 207 "Persönlicher Augenschutz; Filter und Augenschutz gegen Laserstrahlung (Laserschutzbrillen)" geregelt. Die Festlegungen der DIN EN 207 werden vorrangig zur Vergleichbarkeit von Produkten herangezogen. Um diese Vergleichbarkeit zu ermöglichen, wurde für die Prüfung der Laserbeständigkeit ein Laserstrahldurchmesser von 1 mm festgelegt.

In der Praxis kann dieser Strahldurchmesser jedoch deutlich größer sein. Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis zeigen, dass an dem Ort, wo sich Personen bei oben beschriebenen Tätigkeiten aufhalten, der Durchmesser bereits mehrere Millimeter betragen kann.

Erste Erkenntnisse liegen vor, dass Laserschutzfilter bei Bestrahlung mit einem Strahldurchmesser größer 1 mm ihre Schutzfunktion verlieren (Durchbrand). Folglich können selbst anhand momentan gültiger Regelwerke (DIN EN 207) korrekt ausgewählte Laserschutzfilter unter Umständen versagen. Ziel des Entwicklungsprojektes ist es, die Laserbeständigkeit von Schutzfiltern in Abhängigkeit vom Laserstrahldurchmesser quantitativ zu ermitteln.

Anhand der Projektergebnisse soll ein mathematisches Modell entwickelt werden, das die Abhängigkeit der Laserbeständigkeit vom Laserstrahldurchmesser für Schutzfilter beschreibt.

Publikationen

Sicherheit von Laserschutzfiltern in Abhängigkeit des Strahldurchmessers

Erscheinungsjahr: 2016

Suchergebnis_Format baua: Bericht

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Standfestigkeit von Laserschutzbrillen-Prüfung nach Norm entspricht nicht immer den Einsatzbedingungen in der Praxis

Erscheinungsjahr: 2015

Suchergebnis_Format Aufsatz

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Kontakt

Fachgruppe 2.2 "Physikalische Faktoren"

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