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Memorandum zur Anwendung des Vorsorgeprinzips bei Tätigkeiten mit Nanomaterialien am Arbeitsplatz

Projektnummer: F 2273 Projektdurchführung: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Status: Abgeschlossenes Projekt

Projektbeschreibung:

Im Rahmen dieses Dachprojektes zu den Forschungsaktivitäten der BAuA zur Anwendungssicherheit bei Nanomaterialien und innovativen Werkstoffen wurden wissenschaftliche Grundlagen für Arbeitsplatzgrenzwerte und -Schutzmaßnahmen, zur toxikologischen Gruppierung und zur Anpassung des Arbeitsschutz- und Chemikalienrechtes aufbereitet und im Rahmen der Politikberatung erfolgreich umgesetzt. Dies betrifft insbesondere die Bekanntmachung 527 "Hergestellte Nanomaterialien" des Ausschusses für Gefahrstoffe (2013), den "Allgemeinen Staubgrenzwert" in der TRGS 900 (2014) und eine internationale evidenzbasierte Leitlinie der Weltgesundheitsorganisation zum Schutz von Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Nanomaterialien (2017). Neben Stellungnahmen und Positionspapieren zu regulatorischen Fragestellungen und der Fortschreibung einer gemeinsamen Forschungsstrategie mit anderen Bundesoberbehörden wurde ein Konzept zur Bewertung der Regulierungsreife von FuE-Vorhaben in der Risiko- und Sicherheitsforschung entwickelt.

Kontakt

Fachbereich 4 "Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe"

Service-Telefon: 0231 9071-2071 Fax: 0231 9071-2070

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