Informationsveranstaltung
- Termin: 4. November 2025 , 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr
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Veranstaltungsort:
Inhalt:
Beleuchtung mit Tageslicht in Arbeitsstätten - Hintergründe und Anwendung
Arbeitsräume müssen gemäß der Arbeitsstättenverordnung möglichst ausreichend Tageslicht erhalten. Die Hintergründe für diese Anforderung und ihre Auswirkungen für die Gestaltung von Arbeitsstätten sollen in der Veranstaltung für die Praxis verständlich dargestellt werden.
Dass die Qualität der Beleuchtung in Arbeitsstätten die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten wesentlich mitbestimmt ist lange bekannt. In den letzten Jahren verdichten sich aber zunehmend die Erkenntnisse, über die Wirkung der Beleuchtungsstärke, des Spektrums der Lichtquellen und der Lichtverteilung auf den menschlichen Körper. Tageslicht beeinflusst besonders die Wachheit und Konzentration und ist die wichtigste Quelle für die Synchronisation der inneren Uhr mit dem natürlichen Tag-/Nacht-Wechsel. Die BAuA beschäftigt sich in ihren Forschungen mit den Auswirkungen auf die Beschäftigten. Die Vorträge gehen auf den besonderen Nutzen von Tageslicht und sowohl Anforderungen als auch Möglichkeiten des Einsatzes entsprechend des Regelwerkes.
Themen:
- Regelwerke ArbStättV, ASR A3.4
- Physiologische Wirkungen von Tageslicht, Nichtvisuelle Lichtwirkungen
- Versorgung mit Tageslicht, Lichtschächte, BIBB/BAuA-Befragung
- Sichtverbindung nach außen
Zielgruppen:
- Arbeitgeber, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger
- Vorkenntnisse der Zielgruppe im Bereich der Gefährdungsbeurteilung zur Beleuchtung (ASR A3.4, ArbStättV, DGUV)
Hinweis:
Anmeldung unbedingt erforderlich.
Im Rahmen des Dresdner Treffpunktes kommen die digitalen Medien WebEx, Taskcards und Slido zum Einsatz.