Informationsveranstaltung "Neue Technische Regeln zur künstlichen optischen Strahlung" am 23.09.2014 in Dortmund

Optische Strahlung aus künstlichen Quellen an Arbeitsplätzen kann Augen und Haut schädigen. Zur Vermeidung solcher Gesundheitsschäden trat bereits 2006 die Richtlinie 2006/25/EG über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (künstliche optische Strahlung) in Kraft. Mit der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – OStrV) wurde diese europäische Arbeitsschutzrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Ziel der OStrV ist der Schutz vor Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten durch optische Strahlung künstlicher Quellen bei der Arbeit.

Eine Verordnung enthält eine Reihe von Rechtsbegriffen, die der Erläuterung und einheitlichen Auslegung bedürfen. Deshalb werden Arbeitsschutzverordnungen in Deutschland durch ein zugehöriges untergesetzliches Technisches Regelwerk praxisorientiert konkretisiert. Technische Regeln werden vom BMAS bekannt gemacht, beschreiben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und –hygiene und unterstützen Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung und Ergreifung von Schutzmaßnahmen. Technische Regeln lösen die sogenannte Vermutungswirkung aus. Das bedeutet, dass durch Anwendung der entsprechenden Technischen Regel der Arbeitgeber davon ausgehen kann, insoweit die Arbeitsschutzvorschriften der entsprechenden Verordnung einzuhalten. Technische Regeln bieten dadurch Rechtssicherheit für den Arbeitgeber.

Kurz nach Erscheinen der Technischen Regeln zur OStrV fand am 23. 09. 2014 im Vortragssaal der DASA in Dortmund eine Informationsveranstaltung zum Thema "Neue Technische Regeln zur künstlichen optischen Strahlung" statt.

In der Veranstaltung wurden die 70 Teilnehmer aus Industrie, KMU, Forschungseinrichtungen, Gesundheitswesen und Behörden über die Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (TROS) zur "Verordnung zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung" (OStrV) informiert.

Der erste Teil der Veranstaltung stand im Zeichen der gesetzlichen Regelungen und der grundsätzlichen Bedeutung Technischer Regeln für die Praxis.

In den nachfolgenden Themenblöcken zur inkohärenten optischen Strahlung und zur Laserstrahlung wurden den Teilnehmern detailliert die jeweiligen Teile der TROS vorgestellt. Anhand zahlreicher Beispiele verdeutlichten die Referenten, wie Betriebe mit Hilfe dieser Regeln Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung an ihren Arbeitsplätzen beurteilen und geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen festlegen können.

Programm der Informationsveranstaltung "Neue Technische Regeln zur künstlichen optischen Strahlung" am 23.09.2014 (PDF, 282 KB)

Überblick über gesetzliche Regelungen zur künstlichen optischen Strahlung (PDF, 771 KB)
Dr. Erik Romanus, BAuA

Technische Regeln zur OStrV (PDF, 492 KB)
Dr. Erik Romanus, BAuA

Überblick TROS IOS, Allgemeines und Gefährdungsbeurteilung (PDF, 1 MB)
Dr. Marc Wittlich, Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

Messungen und Berechnungen von Expositionen gegenüber inkohärenter optischer Strahlung (PDF, 138 KB)
Günter Ott, BAuA

Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch inkohärente optische Strahlung (PDF, 1 MB)
Günter Ott, BAuA

TROS IOS - Nutzung von Herstellerangaben zur Gefährdungsbeurteilung (PDF, 955 KB)
Werner Halbritter, Osram GmbH

Überblick über gesetzliche Regelungen zur künstlichen optischen Strahlung (PDF, 274 KB)
Martin Brose, Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse

TROS Laserstrahlung - Messungen und Berechnungen, Schutzmaßnahmen (PDF, 834 KB)
Dr. Ljiljana Udovicic, BAuA

Überblick über gesetzliche Regelungen zur künstlichen optischen Strahlung (PDF, 1 MB)
Elmar Dannecker, TRUMPF Laser- und Systemtechnik GmbH

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