Dokumentation der Informationsveranstaltung "Elektromagnetische Felder an Arbeitsplätzen" am 08.11.2016

Die neue Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern - EMFV ist gerade in Kraft getreten. Damit wird die Richtlinie 2013/35/EU über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten vor der Gefährdung durch elektromagnetische Felder in deutsches Recht umgesetzt.

Um die Einführung der EMFV in die betriebliche Praxis zeitnah zu unterstützen, richtete die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin am 8.11.2016 in Berlin eine Informationsveranstaltung "Elektromagnetische Felder an Arbeitsplätzen" aus. Unter den etwa 70 Teilnehmern und Referenten befanden sich Sicherheitsingenieure, Arbeitsmediziner, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Vertreter der Berufsgenossenschaften, Unternehmer aus unterschiedlichen Branchen, Wissenschaftler und Behördenvertreter.

Den Auftakt der Veranstaltung bildete die Vorstellung der neuen EMF-Arbeitsschutzverordnung. Das Schutzkonzept der neuen EMFV wurde mit dem Schutzkonzept der in Deutschland seit 2001 gültigen Unfallverhütungsvorschrift DGUV 15 (bisherige Bezeichnung BGV B11) verglichen und die Konsequenzen bei der Anwendung der EMFV aufgezeigt. Die Vorteile des neuen Konzepts - auch in der Anwendung - wurden im Einzelnen dargelegt. Im nächsten Vortrag mit Beispielen aus der betrieblichen Praxis wurde verdeutlicht, dass der Übergang zur Anwendung der neuen EMFV bei der Beurteilung von EMF an Arbeitsplätzen unproblematisch ist, wenn bisher die DGUV 15 angewendet wurde.

Speziell für gepulste Felder wurden anschließend Ansätze zur EMF-Beurteilung und der Anwendbarkeit in der Praxis erläutert. Hierbei standen die an die Anforderungen der Richtlinie 2013/35/EU angepasste Zeitbereichsmethode (ZBM) der DGUV 15 sowie die Methode der gewichteten Spitzenwerte (Weighted Peak Method - WPM) im Mittelpunkt.

Elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz können aktive und passive Implantate von Beschäftigten beeinflussen. Deshalb war die Beurteilung der Sicherheit von Implantatträgern an Arbeitsplätzen mit elektromagnetischen Feldern sowie das Vorgehen in der betrieblichen Praxis mit dem Ziel, Arbeitsplätze für betroffene Beschäftigte möglichst zu erhalten, ein weiterer Schwerpunkt der Veranstaltung.

Ein ausgewähltes Praxisbeispiel zur Expositionsbewertung, diesmal mit detailliertem Vergleich von Messergebnissen und Resultaten numerischer Simulationsverfahren veranschaulichte den Teilnehmenden noch einmal, welche Änderungen für die Gefährdungsbeurteilung sich aus der Anwendung der neuen EMF-Verordnung im Vergleich zur Unfallverhütungsvorschrift DGUV 15 ergeben.

Die Veranstaltung bot neben den Diskussionen zu den Fachvorträgen im Plenum auch Möglichkeiten zum fachlichen und informellen Austausch der Veranstaltungsteilnehmer untereinander.

Im Folgenden stehen Ihnen ausgewählte Präsentationen der Veranstaltung zum Herunterladen zur Verfügung:

Programm der Informationsveranstaltung "Elektromagnetische Felder an Arbeitsplätzen" am 08.11.2016 in Berlin (PDF, 129 KB)

Die neue Verordnung "Elektromagnetische Felder" - Umsetzung der Richtlinie 2013/35/EU (PDF, 5 MB)
Dr. Georg Hilpert, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

EMF-Wirkungen und Schutzmaßnahmen - Beispiele aus der Industrie (PDF, 1 MB)
Dipl.-Ing. Carsten Diekel, Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM)

Verschiedene Ansätze zur Beurteilung von EMF an Arbeitsplätzen (PDF, 846 KB)
Dr. Hannelore Neuschulz, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

Beeinflussung von aktiven und passiven Implantaten durch EMF (PDF, 2 MB)
Dr. Stephan Joosten, Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro (BG ETEM)

EMF-Expositionsbewertung gemäß der DGUV Vorschrift 15 und der EMFV - Praxisbeispiel mit Messung und Simulation (PDF, 3 MB)
Dr. Carsten Alteköster, M. Sc. Claudine Neumann, Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)

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