Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe
Ausgabe: März 2023
GMBl. Nr. 16-24 vom 20. März 2023, S. 330-516
3. Änderung: GMBl Nr. 45 vom 19.11.2024, S. 972
Hinweis: Die TRBA 468 wurde fortgeschrieben, aufgrund von vollumfänglichen Änderungen (Einfügen von zwei neuen Spalten) jedoch als Neufassung im GMBl bekannt gemacht.
Mit der 3. Änderung wurde bei der Zelllinie NB324K in der Spalte GVO das "ja" gestrichen. Es handelt sich nicht um eine gentechnisch veränderte Zelllinie.