Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe
Die TRBA 105 "Sicherheitsmaßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 3**" wurde aufgehoben. Die TRBA 105 und der Beschluss 601 wurden inhaltlich in die TRBA 100 (Ausgabe: Dezember 2006) integriert.
GMBl. Nr. 21 vom 10. April 2007, S. 434