Rechtstexte und Technische Regeln
Um die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten, ist der betriebliche Arbeitsschutz in Deutschland in zahlreichen Gesetzen, Regelwerken und Verordnungen verankert und ausgeformt.
Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales wirkt die BAuA in nationalen, europäischen und internationalen Gremien bei der Regelsetzung und Normung mit.
Die zentralen Rechtstexte (Gesetze, Verordnungen etc.) zum Themenkomplex Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit finden Sie hier.
Technischer Arbeitsschutz (inkl. Technische Regeln)
Der technische Arbeitsschutz umfasst alle Bereiche, die die Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit berühren. Das Arbeitsschutzgesetz regelt für alle Tätigkeitsbereiche die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers, die Pflichten und die Rechte der Beschäftigten sowie die Überwachung des Arbeitsschutzes nach diesem Gesetz.
Das Arbeitsschutzgesetz, die das Gesetz konkretisierenden Arbeitsschutzverordnungen und die relevanten Technischen Regeln
Produktsicherheit
Zentrale Rechtsvorschrift für die Sicherheit von Geräten, Produkten und Anlagen ist das Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG). Es umfasst eine breite Palette verschiedenster Produkte. Haarfön, Wasserkocher und Minibagger fallen genauso in seinen Anwendungsbereich wie Atemschutzgeräte und komplexe Anlagen.
Das Produktsicherheitsgesetz und die das Gesetz konkretisierenden Arbeitsschutzverordnungen
Chemikalienrecht
Die Grundzüge der Chemikalienprüfung, Bewertung, Einstufung und Kennzeichnung sind im Chemikaliengesetz definiert und werden konkretisiert durch Verordnungen wie die Chemikalienprüfnachweisverordnung, Chemikalienverbotsverordnung und Gefahrstoffverordnung.
Das Chemikaliengesetz und die das Gesetz konkretisierenden Arbeitsschutzverordnungen
Autonomes Recht der Unfallversicherungsträger
Die gesetzlichen Grundlagen für die Unfallversicherungsträger sind seit 1997 im Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) geregelt - davor in der Reichsversicherungsordnung (RVO). Mit dem SGB VII wurde das bestehende System der gesetzlichen Unfallversicherung gestärkt, indem der Präventionsauftrag an die Berufsgenossenschaften um die Abwehr arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren erweitert wurde.
Autonomes Recht der Unfallversicherungsträger
Sozialer Arbeitsschutz
Der Soziale Arbeitsschutz umfasst alle Bereiche, die die Sicherheit von besonders schutzbedürftigen Beschäftigten bei der Arbeit berühren.
Rechtliche Grundlagen zum Sozialen Arbeitsschutz
EU-Recht
Hier erhalten Sie Informationen zu den für den Arbeitsschutz relevanten europäischen Rechtsvorschriften.
Europäische Rechtsvorschriften zu Sicherheit und Gesundheitsschutz
Berufskrankheiten
Berufskrankheiten sind die in der Anlage 1 bezeichneten Krankheiten, die Versicherte infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch begründenden Tätigkeit erleiden. In Deutschland dient seit 1885 die gesetzliche Unfallversicherung der Absicherung von Arbeitnehmern gegen arbeitsbedingte Risiken, die in direktem Zusammenhang mit ihrer versicherten Tätigkeit stehen.
Rechtsgrundlagen für die Anerkennung von Berufskrankheiten