Sicherheitstechnische Anforderungen an überwachungsbedürftigen Anlagen gemäß GAB/TGL-Vorschriften
Geltendes Recht der ehemaligen DDR
Mit der deutschen Einheit sind die Arbeitsschutzvorschriften der Bundesrepublik Deutschland auf die neuen Bundesländer grundsätzlich übergeleitet worden. Trotzdem können staatliche Standards der DDR unter bestimmten Voraussetzungen im Beitrittsgebiet an Stelle bundesdeutschen Rechts oder von Unfallverhütungsvorschriften angewendet werden.
Für den Betrieb und die Instandhaltung der Maschinen und Anlagen gelten die Beschaffenheitsanforderungen des Rechts der ehemaligen DDR weiter (Bestandsschutz). Es ist aber zu beachten, daß die Aufsichtsbehörden zur Abwendung besonderer Gefahren für Beschäftigte und Dritte zusätzliche Maßnahmen verlangen können. Art und Umfang eventueller Nachrüstungen hängen dabei im konkreten Einzelfall davon ab, ob und inwieweit sich die Vorschriften unterscheiden.
Um den Aufsichtsdiensten und den Betrieben in den neuen Bundesländern ein Hilfsmittel zu geben, stellt diese Sonderschrift der Bundesanstalt für Arbeitsschutz hierzu die staatlichen Standards im Klassifizierungssystem des GAB - Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie Brandschutz - den Technischen Regeln für überwachungsbedürftige Anlagen in Titeln gegenüber. Dabei sind lediglich diejenigen Technischen Regeln und GAB/TGL-Vorschriften aufgenommen worden, die wesentliche eigenständige bzw. konkrete Inhalte sicherheitstechnische Anforderungen enthalten. Im Hauptteil der Sonderschrift sind die wesentlichen sicherheitstechnischen Inhalte, die aus den TGL-Vorschriften segmentiert wurden, für einen schnellen Zugriff wiedergegeben. Ziel war es dabei vor allem, die Formulierung von Schutzzielen als grundlegende sicherheitstechnische Anforderungen und ihre Konkretisierung zu erfassen.
Spezifikationen zu grundlegenden sicherheitstechnischen Anforderungen sind nicht mit aufgenommen worden. Soweit sich umfangreiche Spezifikationen in den ausgewerteten TGL selbst befinden und abgetrennt werden konnten, wird darauf hingewiesen. Sind Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen und Kennzeichnung von Bedeutung, so sind sie aus den angegebenen Quellen und ihren Rechtsgrundlagen zu entnehmen. Ausnahmeregelungen für Maschinen und Anlagen, die vor dem Inkrafttreten von TGL-Bestimmungen im Einsatz waren, konnten im Rahmen dieser Arbeit nicht erfaßt werden.
Die Darstellung enthält nicht die Explosionsgeschützten elektrischen Anlagen und die Getränkeschankanlagen. Außerdem sind in diese Übersicht nicht die TGL-Vorschriften für Hebezeuge und für Zentrifugen aufgenommen worden (siehe hierzu "Sicherheitstechnische Anforderungen an Maschinen gemäß GAB/TGL-Vorschriften", Schriftenreihe Rw 18 Bundesanstalt für Arbeitsschutz 1992).
Die wesentlichen sicherheitstechnischen Inhalte der TGL-Vorschriften für Kesselanlagen und für Sauerstoffanlagen werden als Ganzes in dieser Übersicht belassen, obwohl wesentliche Teile von ihnen Entsprechungen zu VBG-Vorschriften haben.
Außer für Aufsichtsdienste, Sachverständige und Betriebe in den neuen Bundesländern ist diese Ausarbeitung auch für alle Bereiche des technischen Regelwerks von Bedeutung, weil hieraus Anregungen für nationale und europäische Fragen technischer Regelungen entnommen werden können.
Bibliografische Angaben
Titel: Sicherheitstechnische Anforderungen an überwachungsbedürftigen Anlagen gemäß GAB/TGL-Vorschriften. Geltendes Recht der ehemaligen DDR
2. Auflage.
Bremerhaven:
Wirtschaftsverlag NW Verlag für neue Wissenschaft GmbH, 1994.
(Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz: Regelwerk
, Rw 19)
ISBN: 3-89429-238-5, Seiten: 320, Preis: 24,00 EUR, Papier
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