Das Global Harmonisierte System (GHS) in der EU - Orientierungshilfe - Physikalische Gefahren, Umweltgefahren

Seit dem 1. Juni 2015 müssen alle gefährlichen Gemische nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) eingestuft und gekennzeichnet werden. Damit ist jetzt die letzte Phase der CLP-Umstellung eingeleitet. Das Poster GHS 4 im DIN A 1 Format gibt eine Orientierungshilfe zur Umstellung der physikalischen Gefahren und der Umweltgefahren. In zwei themenspezifischen Tabellen wird die Einstufung in die neuen Gefahrenklassen und -kategorien der bisherigen Einstufung gegenübergestellt. Daneben sind Gefahrenhinweise (H-Sätze und R-Sätze) nach neuem und nach bisherigem Recht mit Kodierung und Wortlaut vergleichend angegeben. Außerdem sind die wichtigsten Kennzeichnungselemente dargestellt. Dadurch werden sowohl Unterschiede deutlich, als auch Übereinstimmungen erkennbar.

Da sich bei den physikalische Gefahren die neuen Klassen mit ihren Kategorien zum Teil deutlich von dem bisherigen System unterscheiden, ist die Zuordnung von "alt" auf "neu" nicht immer einfach. Die Orientierungshilfe enthält daher eine ergänzende Anmerkungsspalte in der es weiterführende Hilfestellungen gibt, nach welchen Kriterien die Kategorien zuzuordnen sind, welche Daten möglicherweise neu oder ergänzend erhoben werden müssen und welche Testverfahren dafür einschlägig sind.

Hinweis: Das Poster GHS 4 ist Bestandteil einer Poster-Reihe zum GHS-System in der EU. Es beschränkt sich auf das neue Einstufungssystem der CLP-VO und berücksichtigt nicht alle Kennzeichnungselemente (z. B. Sicherheitshinweise) oder andere Rechtsvorschriften. Das Poster enthält die Kodierung der Gefahrenklassen und die zugehörigen Kapitelnummern aus Anhang I der CLP-Verordnung. Die vorliegende Version enthält alle Neuerungen bis zur Verordnung (EU) 2019/521 vom 27. März 2019 (12. ATP).

Bibliografische Angaben

Titel:  Das Global Harmonisierte System (GHS) in der EU - Orientierungshilfe - Physikalische Gefahren, Umweltgefahren. Die Einstufung und Kennzeichnung nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO)

Dortmund: , 2019.  Papier, PDF-Datei, DOI: 10.21934/baua:praxis20190909

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Artikelnummer: 2065

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