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Sichere Produkte im Onlinehandel: Wegweiser für Hersteller, Einführer und Händler

2017 setzte der Onlinehandel in Deutschland rund 49 Milliarden Euro netto um. Das waren rund 10 Prozent vom gesamten Umsatz des deutschen Einzelhandels. Davon erzielten die 100 größten Onlinehändler fast 50 Prozent. Dabei sind Amazon, Otto und Zalando zusammen so umsatzstark wie alle übrigen Händler auf den Plätzen 4 bis 100. Daneben gibt es weitere zehntausende kleiner und kleinster Onlineshops.

Jedes Jahr gelangen auch unsichere und nicht konforme Produkte auf den europäischen Binnenmarkt sowie in die Hände von Konsumentinnen und Konsumenten. Ein Teil davon wird in Onlineshops gewerblich oder privat bezogen, oft aus Unwissenheit oder fehlendem Problembewusstsein. 2017 nahm allein die Bundesnetzagentur in ihrem Zuständigkeitsbereich rund 460 000 unsichere Elektrogeräte vom Markt, der Zoll beanstandete weitere 240 000 Produkte. Darunter befanden sich Netzstecker mit Brandgefahr oder Lampen, die den Radioempfang störten. Amazon, eBay, Alibaba & Co. arbeiten mittlerweile mit den zuständigen Behörden zusammen. Sie entfernen solche Produkte üblicherweise aus ihrem Angebot. Betreiberinnen und Betreiber kleiner Onlineshops sind sich hingegen ihrer Pflichten oft nicht bewusst.

Ihnen kann die vorliegende baua: Praxis weiterhelfen. Sie richtet sich an reine Onlinehändler, aber auch an kleine Unternehmen mit angeschlossenem Onlineshop. Zudem sind Kleinstserienhersteller angesprochen, die beispielsweise ihre selbst gebauten Lampen oder gestrickten Handschuhe auf dem Onlineportal DaWanda anbieten.

Die Broschüre möchte die Marktteilnehmer auf das Thema Produktsicherheit aufmerksam machen. Sie zeigt auf, welche gesetzlichen Pflichten Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer und Händler im Onlinehandel haben. Das sind z. B. Pflichten zur Kennzeichnung oder Mitwirkung, die in Gesetzen und Verordnungen geregelt sind. Sie gelten für den stationären und elektronischen Handel, für kleine Onlineshops wie für die großen Handelsplattformen.

Vorrangig informiert diese Broschüre über den Onlinehandel mit Produkten, die unter das Produktsicherheitsgesetz fallen. Das sind z. B. technische Arbeitsmittel, große elektrische oder mechanische Maschinen, Bedarfsgegenstände, Spielzeug und Sportgeräte, wie etwa Fahrräder. Nicht berücksichtigt wird der Onlinevertrieb mit Lebensmitteln, Futtermitteln, Medizinprodukten oder Pflanzenschutzmitteln. Für diese Erzeugnisse gelten andere gesetzliche Vorschriften.

Bibliografische Angaben

Sichere Produkte im Onlinehandel: Wegweiser für Hersteller, Einführer und Händler. 
1. Auflage. Dortmund: 2018. 
(baua: Praxis: )

ISBN: 978-3-88261-243-1, Seiten 40, Papier, PDF-Datei, DOI: 10.21934/baua:praxis20180103

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Artikelnummer: 3218

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