Beurteilungstypen im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge, individualisierte Schutzmaßnahmen und ärztliche Bescheinigung
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen zielen primär auf die Beurteilung der Wechselwirkung eines konkreten Beschäftigten mit seiner Arbeitsumgebung. Die individuellen Untersuchungen liefern dem Arzt aber auch eine eigene Grundlage für die Beurteilung der arbeitsplatzbezogenen Schutzmaßnahmen. In der ärztlichen Bescheinigung werden lediglich Beurteilungen ersterer Art niedergelegt. Dazu gehören ggf. solche individualisierten Schutzmaßnahmen, die gesundheitliche Bedenken suspendieren. Der Beschäftigte kann eine Erwartung, wonach der Arbeitgeber solche individualisierten Schutzmaßnahmen umsetzen muss, derzeit nicht auf die Regelungen in der ArbMedVV gründen. Das Vorhandensein von Anhaltspunkten über unzureichende Schutzmaßnahmen muss der Arzt dem Arbeitgeber unabhängig von der individuellen Beurteilung mitteilen. Der Arbeitgeber muss auf diese Mitteilung durch Wiederholung der Gefährdungsbeurteilung und Herstellung des erforderlichen Schutzniveaus reagieren. Diese Mitteilung des Arztes hat nicht den sensiblen Charakter eines personenbezogenen Gesundheitsdatums, kann aber in diesem Sinne fehlgedeutet werden. Dieser Möglichkeit sollte eher durch Aufklärung als durch pauschale Forderung nach Anonymisierung begegnet werden.
Bibliografische Angaben
Titel: Beurteilungstypen im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge, individualisierte Schutzmaßnahmen und ärztliche Bescheinigung.
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2012. Seiten: 5, PDF-Datei