Informationsanforderungen an Stoffe in Nanoform

Die nanospezifischen Informationsanforderungen in der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 gelten nun seit etwas mehr als fünf Jahren. Aus diesem Grund wurden die Bundesoberbehörden vom BMUKN im Rahmen der Fachaufsicht gebeten, Bilanz zu ziehen. In den Blick genommen werden sollten dabei die mit den neuen Regelungen gemachten praktischen Erfahrungen, was lief gut - was weniger gut? Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass die neu eingeführten nanospezifischen Informationsanforderungen ein guter erster Schritt waren, um die Datenlage zu Stoffen in Nanoform zu verbessern, die die Grundlage für eine Risikobewertung bildet. Die Erfahrungen haben aber gezeigt, dass weiterer Anpassungsbedarf zu den Regelungen für nanoskalige Stoffe besteht. Der Bericht beinhaltet hierzu ebenfalls konkrete Vorschläge.

Bibliografische Angaben

Titel:  Informationsanforderungen an Stoffe in Nanoform. Einschätzung zur Vollziehbarkeit der Regeln für Nanomaterialien in REACH - Bilanz fünf Jahre nach Inkrafttreten

1. Auflage.  Dortmund:  Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2025. 
(baua: Fokus)
Seiten: 28, PDF-Datei, DOI: 10.21934/baua:fokus20250624

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