Bemessung der Fluchtwegbreiten in Arbeitsstätten - Ein Fachgutachten
Die Anzahl, Anordnung und Abmessung von Fluchtwegen in Arbeitsstätten wird in Deutschland über die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" geregelt. Dabei stammen die dort enthaltenen Anforderungen z. T. noch aus früheren Richtlinien. Der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) führte deswegen eine Prüfung und Fortschreibung der ASR A2.3 durch. Im Rahmen dieser Überarbeitung wurde in einem Fachgutachten mithilfe von zwei unabhängigen mikroskopischen Simulationsmodellen untersucht, inwieweit Einengungen und Treppen auf Fluchtwegen sowie eine zeitlich versetzte Nutzung der Fluchtwege die Entfluchtungszeit beeinflussen.
Der baua: Fokus erläutert das Vorgehen im Fachgutachten und fasst die wesentlichen Ergebnisse des Fachgutachtens zusammen. Die Ergebnisse wurden in die Prüfung der ASR A2.3 einbezogen und die Regelungen für Fluchtwegbreiten für Treppen in der ASR A2.3 fortgeschrieben. Im März 2022 wurde die an den Stand der Technik angepasste ASR A2.3 im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) veröffentlicht.
Bibliografische Angaben
Titel: Bemessung der Fluchtwegbreiten in Arbeitsstätten - Ein Fachgutachten.
1. Auflage.
Dortmund:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2020.
(baua: Fokus)
Seiten: 14, PDF-Datei, DOI: 10.21934/baua:fokus20200113