Vorschläge für Verkehrs- und Fluchtwegbreiten für die Fortschreibung der ASR A1.8 und ASR A2.3
Die Bemessung von Verkehrs- und Fluchtwegen in Arbeitsstätten wird in Deutschland über die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.8 "Verkehrswege" und ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" geregelt. Dabei stammen die dort enthaltenen Anforderungen z. T. noch aus früheren Richtlinien. Der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) führte deswegen eine Prüfung und Fortschreibung der beiden ASR durch. Im März 2022 wurden die an den Stand der Technik angepassten ASR A1.8 und ASR A2.3 im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) veröffentlicht.
Dabei sollten insbesondere die Regelungen für Fluchtwegbreiten angepasst werden, da hier in der Praxis häufig Fragen aufkommen, z. B. wann darf die lichte Breite an Türen um 0,15 m reduziert werden oder ist eine Interpolation zwischen den in Stufen angegeben Breitenmaßen möglich. Im Rahmen dieser Überarbeitung wurde deswegen in einem Fachgutachten mithilfe von Simulationsmodellen u. a. untersucht, inwieweit Einengungen auf Fluchtwegen die Entfluchtungszeit beeinflussen. Daraus wurde ein neuer Ansatz für die Bemessung der Breiten von Fluchtwegen und Türen in deren Verlauf abgeleitet, der zudem mit den Vorgaben für normale Verkehrswege und Türen konform geht. In diesem baua: Fokus wird dieser neue Ansatz auf Grundlage des Fachgutachtens dargestellt.
Bibliografische Angaben
Titel: Vorschläge für Verkehrs- und Fluchtwegbreiten für die Fortschreibung der ASR A1.8 und ASR A2.3.
1. Auflage.
Dortmund:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2020.
(baua: Fokus)
Seiten: 13, PDF-Datei, DOI: 10.21934/baua:fokus20201125