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Das Global Harmonisierte System (GHS) in der EU - Einstufung und Kennzeichnung

Die Einstufung und Kennzeichnung nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO)

Die vorliegende Information "Einstufung und Kennzeichnung" im DIN A 4 Format enthält alle Neuerungen bis zur Verordnung (EU) 2021/849 vom 11. März 2021 (17. ATP).

Einen Stoff oder ein Gemisch einzustufen bedeutet, Informationen über gefährliche Eigenschaften ermitteln und bewerten, ob diese Gefahreneigenschaften den Kriterien für die Einstufung in eine oder mehrere Gefahrenklassen oder Differenzierungen des Anhang I Teile 2 bis 5 entsprechen. Sind die Kriterien zutreffend, wird der Stoff oder das Gemisch in die betreffende/-n Gefahrenklasse/-n oder Differenzierungen eingestuft und eine oder mehrere Gefahrenkategorien für jede relevante Gefahrenklasse oder Differenzierung sowie ein oder mehrere Gefahrenhinweise (H-Sätze), die den zugeordneten Gefahrenkategorien entsprechen, zugeordnet. Die Kennzeichnung basiert auf der Einstufung und dient dazu, die ermittelten Gefahren auf der Verpackung mitzuteilen. Sie enthält neben den hier angegebenen Elementen noch Sicherheitshinweise (P-Sätze) und ergänzende Informationen nach Art. 25 der CLP-Verordnung.

Bibliografische Angaben

Das Global Harmonisierte System (GHS) in der EU - Einstufung und Kennzeichnung. Die Einstufung und Kennzeichnung nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO)
Dortmund: 2022. Seiten 4, PDF-Datei, DOI: 10.21934/baua:fakten20190721

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