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Tipps für den Einkauf von Maschinen

Nutzung von Herstellerangaben zur Auswahl vibrationsarmer handgeführter Maschinen

Hersteller sind gemäß der EU-Maschinenrichtlinie gesetzlich verpflichtet in der Betriebsanleitung und auch in Verkaufsprospekten neben den Leistungsdaten der Maschine Angaben zu Vibrationsemissionen zu machen. Diese Informationen unterstützen die Einkäufer, auf dem Markt vorhandene Maschinen zu vergleichen und vibrationsärmere Maschinen einzukaufen. Dadurch wird wesentlich zur Minimierung der Vibrationsexposition und damit zur Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beigetragen.

Bibliografische Angaben

D.-.U. Lee:
Tipps für den Einkauf von Maschinen. Nutzung von Herstellerangaben zur Auswahl vibrationsarmer handgeführter Maschinen
1. Auflage. Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2016. 
(baua: Fakten: )
Seiten 2, PDF-Datei, DOI: 10.21934/baua:fakten20161122

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