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Committee on Hazardous Substances (AGS)
Die Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zu Gefahrstoffen 910 "Risikowerte und Exposition-Risiko-Beziehungen für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen" enthält die Beschlüsse des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS) zu
Der hier als Publikation vorgelegte "Leitfaden zur Quantifizierung von Krebsrisikozahlen bei Exposition gegenüber krebserzeugenden Gefahrstoffen für die Grenzwertsetzung am Arbeitsplatz" ist somit Teil des AGS-Beschlusses und liefert eine fachliche Anleitung für eine entsprechend harmonisierte Vorgehensweise. Der Text enthält die Leitsätze zur Vorgehensweise selbst, Begründungen dafür, Beispiele für die Vorgehensweise bei der Quantifizierung der Wirkstärke und ein Glossar. Der für den Experten erforderliche Spielraum für Abweichungen vom Leitfaden, sofern fachlich begründet und dokumentiert, bleibt dabei erhalten.
Hinweis:
Eine Neufassung des Leitfadens (2014) ist verfügbar unter:
www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS-910.html
Guide for the quantification of cancer risk figures after exposure to carcinogenic hazardous substances for establishing limit values at the workplace. Committee on Hazardous Substances (AGS)
1. Auflage. Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2008. Seiten 87, Papier, PDF-Datei
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