Zusammenwirken von Arbeitsstättenrecht und Bauordnungsrecht

Bauliche Anforderungen an Arbeitsstätten sind vor allem in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und dem Bauordnungsrecht festgelegt. Immer wieder gibt es bei der Abnahme von Produktions- oder Bürogebäuden Probleme, weil die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung nicht genügend beachtet wurden. Die Folge sind Diskussionen über die - vermeintlich - widersprüchlichen Anforderungen im Arbeitsstätten- und Bauordnungsrecht. Um die Beziehungen zwischen den beiden Rechtsgebieten zu klären, hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die Schnittstellen von Bauordnungs- und Arbeitsstättenrecht ermitteln und bewerten lassen. Es soll das Zusammenwirken von Arbeitsstätten- und Bauordnungsrecht dargestellt werden. Vorrang hat dabei die Regelung, die zu einem höheren Schutzniveau für die Beschäftigten führt.

Bibliografische Angaben

Titel:  Zusammenwirken von Arbeitsstättenrecht und Bauordnungsrecht. Ein Rechtsgutachten

Verfasst von:  S. Gabriel, K. Bux

in: baua: Bericht kompakt 1. Auflage.  Dortmund:  Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2019.  Seiten: 3, PDF-Datei, DOI: 10.21934/baua:berichtkompakt20190111

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Weitere Publikationen

Rechtsgutachten zum Zusammenwirken von Arbeitsstättenrecht und Bauordnungsrecht

baua: Bericht 2018

In Politik und Praxis wird häufig über widersprüchliche Anforderungen von Bauordnungsrecht und Arbeitsstättenrecht diskutiert. Um die Beziehungen zwischen diesen Rechtsgebieten zu klären, beauftragte das Bundesarbeitsministerium (BMAS) die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), …

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