Der Einsatz von FFP2-Masken während der SARS-CoV-2 Pandemie - Nutzung jenseits der "vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendung"

FFP2-Masken gehören zu den Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA), die mit einer Unterweisung gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz sowie § 3 PSA-Benutzungsverordnung Beschäftigten zur Verfügung gestellt werden, um die Sicherheit und die Gesundheit bei der Arbeit zu gewährleisten. Als sogenannte Migrationsprodukte sind FFP2-Masken primär für den betrieblichen Einsatz bestimmt, werden aber unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen auch privat von Verbraucherinnen und Verbrauchern benutzt. In der SARS-CoV-2 Pandemie haben sich diese Bedingungen erweitert, indem FFP2-Masken häufig länger und intensiver benutzt wurden, als es herstellerseitig vorgesehen ist. Genaue Informationen zu dieser "pandemischen Verwendung" der Produkte sind bislang nicht zusammengetragen worden. Hier setzt die Online-Befragung der BAuA an, im Rahmen derer Personen im arbeitsfähigen Alter zur Verwendung von FFP2-Masken im Zeitraum der SARS-CoV-2 Pandemie befragt werden. 

Dieser Artikel ist im Journal "sicher ist sicher", Volume 76, Nr. 9, S. 369-372 erschienen.

Bibliografische Angaben

Titel:  Der Einsatz von FFP2-Masken während der SARS-CoV-2 Pandemie - Nutzung jenseits der "vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendung". 

Verfasst von:  T. Kalisch, M. Pendzich, T. Bleyer

in: sicher ist sicher, Volume 76, Nr. 9, 2025.  Seiten: 369-372, DOI: 10.37307/j.2199-7349.2025.09.05

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