Geräuschemissions­angaben für Produktsicherheit und Gefährdungs­beurteilung beim Lärmschutz

Die EG-Maschinenrichtlinie verpflichtet Maschinenhersteller, über die Geräuschemissionen ihrer Produkte zu informieren. Damit unterrichten sie Benutzer/-innen über die Restrisiken durch Lärm. Zudem dient diese Angabe der Auswahl leiser Maschinen im Sinne des Minimierungsgebotes im Arbeitsschutz. Ein weiterer, bislang wenig beachteter Aspekt ist die Bedeutung von Geräuschemissionsangaben für die Schallprognose bei der Planung von Arbeitsstätten oder zur Unterstützung der Gefährdungsbeurteilung.

Dieser Artikel ist im Journal "sicher ist sicher", Volume 74, Nr. 2, S. 64-68 erschienen.

Bibliografische Angaben

Titel:  Geräuschemissions­angaben für Produktsicherheit und Gefährdungs­beurteilung beim Lärmschutz. 

Verfasst von:  F. Heisterkamp, E. Romanus, G. Brockt

in: sicher ist sicher, Volume 74, Nr. 2, 2023.  Seiten: 64-68, Projektnummer: F 2451, DOI: 10.37307/j.2199-7349.2023.02.05

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ProjektnummerF 2451 StatusAbgeschlossenes Projekt Praxistauglicher Ansatz für Schallprognose­abschätzungen auf der Basis von Geräusch­emissionsangaben

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