Infektionsschutzgerechtes Lüften - Konkretisierung durch die geänderte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel konkretisiert für den Zeitraum der Corona-Epidemie für alle Bereiche des Wirtschaftslebens die zusätzlich erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen. Neben der Einhaltung von Mindestabständen, Hygienemaßnahmen und ggf. der Benutzung von Atemschutzmasken ist die sachgerechte Lüftung von Innenräumen eines der wichtigsten Instrumente des betrieblichen Infektionsschutzes (AHA+L). Mit der im Februar 2021 bekanntgegebenen Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel (GMBl. vom 22.2.2021, S. 227-232) werden diese Regelungen nunmehr auf Grundlage aktueller Erkenntnisse und aggregierten Expertenwissens angepasst und präzisiert.

Der Beitrag ist im Heft 3/2021 der im Verlag C.H.BECK erscheinenden Zeitschrift "Arbeitsschutz in Recht und Praxis" (ARP), S 70-74 veröffentlicht worden.

Bibliografische Angaben

Titel:  Infektionsschutzgerechtes Lüften - Konkretisierung durch die geänderte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel. 

Verfasst von:  A. Gritzki, K. Bux

in: Arbeitsschutz in Recht und Praxis, Volume 2, Ausgabe 3, 2021.  Seiten: 70-74

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