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Geräuschemissionsangaben von Maschinen - Herausforderungen bei Outdoor-Geräten

Europäische und nationale Arbeitsschutzvorschriften verpflichten Arbeitgeber, die Gefährdung von Beschäftigten durch Lärm am Entstehungsort zu verhindern oder soweit wie möglich zu mindern. Bei der Auswahl leiser Maschinen nach dem Buy-Quiet-Konzept, einem wirksamen Ansatz zur Lärmminderung am Entstehungsort, stellen zur Verwendung im Freien vorgesehene Geräte und Maschinen, sog. Outdoor-Geräte, eine besondere Herausforderung dar. Ihre Geräuschemissionsangaben müssen sowohl den Anforderungen der Outdoor-Richtlinie 2000/14/EG als auch der Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG entsprechen

Der Beitrag ist im Heft 8/2020 der im Verlag C.H.BECK erscheinenden Zeitschrift "Arbeitsschutz in Recht und Praxis" (ARP), S. 253-257 veröffentlicht worden.

Bibliografische Angaben

F. Heisterkamp, E. Romanus:
Geräuschemissionsangaben von Maschinen - Herausforderungen bei Outdoor-Geräten. 
in: Arbeitsschutz in Recht und Praxis, Volume 1, Ausgabe 8 2020. Seiten 253-257

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