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Neue Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern - Teil 2: Expositionsgrenzwerte, Auslöseschwellen, Gefährdungsbeurteilung, Maßnahmen

Im November 2016 trat die Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern - EMFV) in Kraft. Damit werden in Deutschland Vorschriften zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten für alle Tätigkeitsbereiche mit elektromagnetischen Feldern bis 300 GHz gesetzlich festgelegt. Teil 1 des Beitrags in der sis 7+8/2017 informierte über den Anwendungsbereich der EMFV, die biologischen Wirkungen von EMF sowie über Grundlagen des Schutzkonzeptes der EMFV. Teil 2 des Beitrages informiert über Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen des Schutzkonzeptes der EMFV und deren Anwendung bei der Gefährdungsbeurteilung sowie über Maßnahmen, um Gefährdungen durch elektromagnetische Felder zu verhindern bzw. zu minimieren.

Dieser Artikel ist im Journal "sicher ist sicher", Volume 68, Nr. 9, S. 378-382 erschienen.

Bibliografische Angaben

H. Neuschulz, P. Jeschke, E. Romanus, G. Hilpert:
Neue Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern - Teil 2: Expositionsgrenzwerte, Auslöseschwellen, Gefährdungsbeurteilung, Maßnahmen. 
in: sicher ist sicher, Volume 68, Nr. 9 2017. Seiten 378-382, DOI: 10.37307/j.2199-7349.2017.09.07

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