Was passiert im Fall eines Arbeitsplatzwechsels?

Die Datennutzerinnen und Datennutzer verpflichten sich im Rahmen des Datennutzungsvertrags dazu, die Daten der Scientific Use Files im Fall eines Ausscheidens aus der im Antrag angegebenen Institution zu vernichten bzw. zu löschen, sodass niemand mehr mit den Daten arbeiten kann. Das Ausscheiden aus der Institution ist der BAuA unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Selbstverständlich kann nach dem Arbeitsplatzwechsel ein neuer Datennutzungsvertrag gestellt werden. Allerdings gilt auch hier, dass Einzelpersonen (ohne Affiliation) kein Zugriff auf die Scientific Use Files gewährt werden kann.