BAuA-Helpdesk gibt praktische Orientierung zu den Änderungen der CLP-Verordnung
Die Revision der CLP-Verordnung bringt wichtige Neuerungen für die Einstufung von Stoffen mit mehr als einem Bestandteil (MOCS). Der Helpdesk Fokus: CLP "Einstufung von Stoffen mit mehr als einem Bestandteil" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin stellt die rechtlichen Anforderungen dar und zeigt, wie Hersteller, Importeure und Anwender sie in der Praxis umsetzen können.
- Datum 3. September 2025
Mit der Revision der CLP-Verordnung (EU) Nr. 2024/2865 ergeben sich wesentliche Änderungen für die Einstufung von Stoffen mit mehr als einem Bestandteil, den sogenannten MOCS (more than one constituent substance). Ein neuer Helpdesk Fokus: CLP der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) stellt die Neuerungen vor und erläutert, welche Anforderungen nun gelten. Ziel ist es, die komplexen Regelungen verständlich darzustellen und den praktischen Umgang zu erleichtern.
Im Mittelpunkt steht eine klarere Regelung, welche Informationen bei der Einstufung vorrangig zu berücksichtigen sind. Daten über die einzelnen Bestandteile eines Stoffes haben dabei besonderes Gewicht, während Informationen über den gesamten Stoff ergänzend herangezogen werden können, sofern sie die Einschätzung stützen. Ergebnisse, die eine geringere Gefährdung auf Stoffebene vermuten lassen, dürfen hingegen nicht zu einer Abwertung führen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass gefährliche Bestandteile angemessen in die Einstufung einfließen.
Die neuen Vorgaben orientieren sich an den bisherigen Regelungen für Gemische und sorgen für mehr Einheitlichkeit in der Einstufungspraxis. Für pflanzliche Stoffe gilt zunächst eine auf fünf Jahre befristete Ausnahme. Darüber hinaus kann die Europäische Kommission künftig für bestimmte Stoffgruppen weitere Ausnahmen beschließen, wenn die bestehenden Regelungen nicht angemessen erscheinen. Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender erhalten damit eine klare Grundlage, um Stoffe mit mehreren Bestandteilen rechtssicher einzustufen und zu kennzeichnen.