Das FoGA-Programm geht in die nächste Förderrunde

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat die zweite Förderbekanntmachung des Programms zur "Förderung der Forschung und Lehre zur Gesundheit in der Arbeitswelt" (FoGA) veröffentlicht. Bis zum 30. November 2024 können interessierte Institutionen ihr Interesse bekunden.

  • Datum 25. Juli 2024

Das Programm zur "Förderung der Forschung und Lehre zur Gesundheit in der Arbeitswelt" (FoGA) geht in die nächste Förderrunde. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat nun die zweite Förderbekanntmachung veröffentlicht. In einem ersten Schritt können interessierte Institutionen eine Interessenbekundung bis zum 30. November 2024 einreichen.

Im Mittelpunkt der Förderung stehen folgende Handlungsfelder:

  • Präventive Erwerbsverlaufsgestaltung unter Berücksichtigung der Vulnerabilität verschiedener Personengruppen und der Vielfalt der Erwerbsbevölkerung
  • Flexibilisierung der Arbeitswelt – Chancen nutzen, Risiken vermeiden
  • Mit dem Wandel Schritt halten – die wissenschaftliche Methodik fortentwickeln. 

Mit dem Programm zur "Förderung der Forschung und Lehre zur Gesundheit in der Arbeitswelt" wollen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die BAuA die Forschungs­strukturen im Bereich der Forschung zur Gesundheit bei der Arbeit stärken.

Die Ziele:

  • Stärkung der Forschung zu Gesundheit in der Arbeitswelt der Zukunft
  • Generieren wissenschaftlicher Erkenntnisse zur Gesundheit in der Arbeitswelt
  • Sicherstellen der Evidenzgrundlage für gute Politik
  • Aufbau nachhaltiger Forschungsstrukturen, insbesondere durch Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
  • Aufzeigen der Bedeutung des Themas für andere wichtige Bereiche – zum Beispiel Berufskrankheiten, mobile Arbeit, Arbeits- und Gesundheitsschutz in Kleinbetrieben

Mehr Informationen zur zweiten Förderbekanntmachung und der Antragsstellung finden Sie auf der FoGA-Homepage: www.foga-foerderprogramm.de.