Online-Befragung zur Gefährdungs­beurteilung von Schwangeren bei Blei­exposition

Die Bundesanstalt für Arbeits­schutz und Arbeits­medizin (BAuA) sucht Betriebe, die an einer Online-Umfrage zum Thema "Gefährdungs­beurteilung bei Bleiexposition" teilnehmen. Die Ergebnisse der Online-Umfrage fließen in eine Hilfestellung zur Gefährdungs­beurteilung beim Umgang mit Blei ein. Besonderes Augenmerk wird auf den Aspekt Mutter­schutz gelegt, denn Blei kann das Kind im Mutterleib schädigen.

  • Datum 17. Mai 2022

In vielen Branchen werden noch immer Tätigkeiten mit Bleiexposition ausgeführt, beispielsweise bei der Herstellung von Bleiakkumulatoren, Restaurierungen an Bleiglasfenstern und bleihaltigen Anstrichen, Schweißarbeiten oder Recycling. Um Beschäftigte bestmöglich zu schützen, sind alle Arbeitgeber verpflichtet, durch eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen und den damit verbundenen Gefährdungen eigenständig die notwendigen Maßnahmen zum Schutz ihrer Beschäftigten abzuleiten. Einen besonderen Schutz benötigen werdende Mütter. Doch das bisherige präkonzeptionelle Konzept des Mutterschutzes weist bei Bleiexposition Schwächen auf. Wechselt eine Beschäftigte nach Verkündung ihrer Schwangerschaft den Arbeitsplatz, verweilt das Blei noch wochenlang im Blut der werdenden Mutter und kann das Ungeborene schädigen.

In dieser Online-Befragung zum Thema "Gefährdungsbeurteilung bei Bleiexposition" soll die Nahtstellen-Problematik von Arbeitsschutz und Mutterschutz erhoben werden. Die Umfrage richtet sich an mit Blei arbeitende Betriebe und deren Unterstützer (Sicherheitsbeauftragte, Auditoren, etc.) bzw. verschiedene Multiplikatoren (Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger und Länder), mit deren Hilfe kritische Punkte bei der Gefährdungsbeurteilung in Bezug auf Mutterschutz identifiziert werden sollen.

Als Ergebnis werden Hilfestellungen für fachkundige und beratende Personen sowie für Betriebe und Arbeitgeber erarbeitet. Die Resultate der Befragung werden den Ausschüssen für Gefahrstoffe und Mutterschutz für die Erstellung von Regeln zu Blei zur Verfügung gestellt.

Sind Sie in einem Betrieb tätig, in dem es zu Bleiexposition kommen kann? Dann gelangen Sie hier zum Fragebogen:
https://link.webropolsurveys.com/S/7C24ABD7E60A9431

Sicherheitsbeauftragte, Auditoren oder Aufsichtspersonen eines Unfallversicherungsträgers oder eines Landes können folgende Fragen beantworten:
https://link.webropolsurveys.com/S/6915390FFF4E6E93