Erster Bericht des Rats der Arbeitswelt veröffentlicht

Am 18. Mai 2021 übergab der Rat der Arbeitswelt seinen ersten Bericht an den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil. Der Bericht benennt die wichtigsten Handlungs­felder der Arbeitswelt, die sich aus den Folgen der COVID-19-Pandemie ergeben. Eine wichtige Rolle spielt dabei der Arbeits- und Gesundheitsschutz.

  • Datum 26. Mai 2021

Die COVID-19-Pandemie hatte massive Auswirkungen auf die Arbeitswelt. Wo Betriebe und Arbeitsorganisationen ihre Aktivitäten weiterführen konnten, gelang die Bewältigung der pandemiebedingten Anforderungen durch das gemeinsame Handeln aller beteiligten Akteure. Dieses Engagement hat der Rat besonders gewürdigt. Gleichzeitig hat die Pandemie auch einige Herausforderungen für die Gestaltung der Arbeitswelt offengelegt. Der Arbeitswelt-Bericht gibt Empfehlungen für die Bewältigung der direkten Pandemiefolgen wie auch für die längerfristige Gestaltung der Arbeitswelt.

Die überwiegende Mehrheit aller Betriebe hat innerhalb kürzester Zeit umfangreiche und Maßnahmen zum Infektions- und Arbeitsschutz getroffen und erfolgreich umgesetzt. Dabei kam - angepasst an die jeweilige Branche und Tätigkeit - ein breites Portfolio unterschiedlicher Maßnahmen zum Einsatz: So wurden tätigkeits- und arbeitsplatzspezifisch Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen entwickelt, Arbeits- und Pausenzeiten angepasst oder Möglichkeiten zur Arbeit im Homeoffice oder digitaler Kommunikation geschaffen. Das konsequente Einhalten betrieblicher Regelungen und verhaltenspräventiver Maßnahmen wurde zu einem wichtigen Element des Infektionsschutzes. "Der Rat würdigt ausdrücklich die einzigartige Leistung aller betrieblichen Akteure: der Beschäftigten, der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie der Interessenvertretungen und der betrieblichen Arbeitsschützerinnen und Arbeitsschützer" sagt Ratsmitglied Isabel Rothe, Präsidentin der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, und führt weiter aus: "Nun gilt es aus der Pandemie zu lernen, z. B. für den künftigen Umgang mit gesundheitlichen Risiken, für die Weiterentwicklung des Arbeitsschutzes in großen wie in kleinen Unternehmen, wie auch für die künftige Gestaltung des Arbeitens im Homeoffice."

Denn der Rat stellt klar: Betriebe sind "soziale Orte" und die Art und Weise der Zusammenarbeit der Beschäftigten ein zentrales Element der Arbeitswelt, das sich unter Corona-Bedingungen massiv verändert hat. So hat das ad hoc eingeführte Homeoffice zwar zum Arbeits- und Infektionsschutz entscheidend beigetragen. Allerdings ging dies zum Teil mit mangelnder technischer Unterstützung, gleichzeitigem Homeschooling und häufig unklaren Arbeitszeit- und Erreichbarkeitsregeln einher und sollte deshalb nicht das Homeoffice der Zukunft sein. Vielmehr gilt es angemessene Regelungen zu schaffen, um ein gesundheitsgerechtes und produktives Arbeiten auch im Homeoffice zu ermöglichen. Hierzu sind betriebliche Regelungen - beispielswiese zur ergonomischen Ausstattung, zur Erreichbarkeit, oder zum Umgang mit Beschäftigtendaten - ebenso erforderlich, wie gesetzliche Rahmenbedingungen. Der Rat betont hierbei u. a. die Notwendigkeit Standards zur Arbeitszeiterfassung umzusetzen. Darüber hinaus sollte der Gesetzgeber Regelungslücken für mobiles Arbeiten, insbesondere für die Arbeit im Homeoffice, für die im Gegensatz zur Telearbeit derzeit keine Normierung existiert, schließen.

Auch wenn davon ausgegangen werden kann, dass das Arbeiten im Homeoffice zukünftig an Bedeutung gewinnt, ist es aus der Sicht des Rates bedeutsam, eine ausreichende Präsenz aller Beschäftigten im Betrieb sicherzustellen, um die Kommunikation und Innovationskraft im betrieblichen Alltag zu gewährleisten.

In seinem ersten Arbeitsweltbericht beschäftigt sich der Rat des Weiteren mit der Beruflichen Pflege, die es, unter anderem durch die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, nachhaltig zu stärken gilt. In diesem Zusammenhang werden auch die vielfältigen Aktivitäten der KAP (Konzertierte Aktion Pflege), insbesondere zu Fragen der Personalbemessung und Vergütung, ausdrücklich gewürdigt.

Vor dem Hintergrund der Erfahrungen der Pandemie empfiehlt der Rat eine bessere Ausstattung und technische Lösungen für Schutzmaßnahmen, das Vorhalten von Pandemieplänen und Hygienekompetenzen sowie mehr überbetriebliche Betreuungsangebote, gerade für Kleinbetriebe, oder für die ambulante Pflege. Zur Bewältigung der COVID-19-Pandemieerfahrungen sollen betriebliche Angebote zur psychosozialen Betreuung und Begleitung von Beschäftigten in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen zeitnah finanziert werden.

In diesem Zusammenhang hat sich der Rat auch mit den Chancen und Risiken der Digitalisierung für die Arbeit in der beruflichen Pflege beschäftigt. So kann einerseits die digitale Pflegedokumentation Beschäftigte bei Routineaufgaben entlasten und durch digitale Assistenzsysteme die physische Arbeit wesentlich erleichtert werden. Andererseits können digitale Unterstützungssysteme das Erfahrungswissen beruflich Pflegender beeinträchtigen und Autonomiespielräume einschränken. Der Rat empfiehlt deshalb Forschungsansätze zur "Digitalisierung in der Pflege" auszuweiten, wobei insbesondere die Perspektive der menschengerechten Arbeitsgestaltung gestärkt werden sollte. Weitere Vorschläge umfassen ressortübergreifende Vereinbarungen für die Entwicklung und Umsetzung einer "Digitalen Agenda der Pflege" sowie den Aufbau einer Kompetenzplattform, mit dem Ziel, das Gestaltungswissen betrieblicher Akteure und insbesondere der Interessenvertretungen zur Weiterentwicklung der beruflichen Pflege zu stärken.

Neben den Schwerpunkten "Betrieb als sozialer Ort" und "Berufliche Pflege" thematisiert der Bericht auch die sich wandelnden Erwerbsformen, mit einem Fokus auf geringfügiger Beschäftigung und deren besserer sozialrechtlicher Absicherung, sowie das Lebenslange Lernen als Schlüsselkompetenz für die Zukunft.

Über den Rat der Arbeitswelt

Der Rat der Arbeitswelt ist ein unabhängiges, interdisziplinär besetztes Expertengremium, das aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite sowie der Wissenschaft besteht. Er wurde im Januar 2020 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) berufen und wird ab 2021 jährlich einen Arbeitswelt-Bericht vorlegen.

Weitere Informationen zu den Mitgliedern des Rates auf: www.rat-der-arbeitswelt.de.

Den ersten Bericht des Rats der Arbeitswelt vom 18. Mai 2021 gibt es unter:
www.arbeitswelt-portal.de/arbeitsweltbericht/arbeitswelt-bericht-2021