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Seminar, S 4/2012

Neues Produktsicherheitsgesetz (ProdSG): Ablösung des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes GPSG durch das ProdSG zum Jahreswechsel 2011/2012
Inhalte - Ziele - praktische Umsetzung - Haftung

Termin:
7. November 2012, 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr (ausgebucht)
Veranstaltungsort:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Nöldnerstraße 40/42
10317 Berlin
Anfahrtsbeschreibung Berlin
Inhalt:

Die EU formulierte in der neu geschaffenen EU-Verordnung Nr.765/2008 vom 1.Januar 2010 neue Anforderungen an die europäische Marktüberwachung. Die notwendige Umsetzung dieser Verordnung in deutsches Recht wurde durch eine Anpassung des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) durchgeführt. Im Rahmen der Anpassung wurde das GPSG aufgrund der vielen Änderungen umbenannt in "Produktsicherheitsgesetz" (ProdSG), das zum Jahresende 2011 das GPSG übergangslos ablöst.

Das Seminar stellt die veränderten Anforderungen heraus, die nunmehr für neue und gebrauchte technische Arbeitsmittel und Produkte gelten. U. a. wird das Inverkehrbringen von Produkten neu geregelt. Es ergeben sich auch Änderungen beim Modernisieren und Umbauen von Produktionsmitteln/Maschinen/Anlagen. Der Begriff und die Maßnahmen bei "Wesentlichen Veränderungen" an Maschinen und Anlagen werden neu geregelt.

Die Marktüberwachungsstellen sehen sich neuen Herausforderungen gegenüber. Welche zukünftigen Auswirkungen erwachsen Marktüberwachungsbehörden durch das ProdSG? Darüber hinaus werden Sinn und Zweck der Rapex-Meldungen erläutert und das ICSMS-System, ein internetgestütztes Informationssystem der Marktüberwachungsbehörden vorgestellt (Informationsplattform über mangelhafte technische Arbeitsmittel und Produkte und welche Befugnisse die zuständigen Behörden in diesen Fällen haben). In einer Übersicht werden auch angrenzende oder weiterführende Verordnungen zum ProdSG angesprochen.

Themen:

  • Überblick über das neue ProdSG - wichtige Bestimmungen
  • Was hat sich im ProdSG gegenüber dem GPSG geändert? incl. einer tabellarischen Gegenüberstellung
  • Aus "Inverkehrbringen" von Produkten wird "Bereitstellung" von Produkten. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für Hersteller und Händler?
  • Bleiben Verpflichtungen u.a. bei "wesentlichen Veränderungen" an Maschinen und Anlagen erhalten?
  • Was geschieht bei gebrauchten Maschinen und Anlagen, welche Anforderungen stellt das neue ProdSG an sie?
  • Hat das ProdSG Auswirkungen auf Überwachungsbedürftige Anlagen?
  • Das ProdSG aus Sicht der Behörden (u.a. neue Aktivitäten, Maßnahmen Sanktionsmöglichkeiten)
  • Einfluss des ProdSG auf die Produkthaftung
Hinweis:
Aufgrund der großen Nachfrage ist dieses Seminar bereits ausgebucht!
Teilnahmegebühr:
125,00 EUR 
Veranstalter:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Kontakt (Organisation):
Erhard Kirschke
Tel. 0231 9071-2219
Fax 0231 9071-2363
E-Mail: 
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund
Referent:
Dipl.-Ing. Wieland Link