Verordnung (EU) Nr. 649/2012: Berichterstattung gemäß Artikel 22 für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2022

  • Datum 20. März 2024

Die Europäische Kommission erbittet zum dritten Mal nach 2017 für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2022 Informationen über das Funktionieren der PIC-Verordnung.

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2016/770 der Kommission vom 14. April 2016 bestimmt dabei das Format der Berichterstattung der Mitgliedstaaten. Die für Sie relevanten Fragen sind in einem Worddokument zusammengestellt, welches Sie unten erreichen können.

Wenn Sie Interesse haben, als betroffenes Unternehmen Ihre Erfahrungen einfließen zu lassen:
Senden Sie bitte Ihre Angaben bis zum 19.04.2024 an das funktionale Postfach: chemg@baua.bund.de (unter Angabe des Aktenzeichens 722 39 01#00003#0013).

Entschuldigen Sie bitte die Kürze der Frist - ausgerechnet in den Osterferien, sie wurde von der Europäischen Kommission vorgegeben.

Danke für Ihre Kooperation!

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Fragebogen zur Benutzerfreundlichkeit des ePIC-Systems

(DOCX, 19 KB, Datei ist barrierefrei)

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