Grenzwertsetzung in der EU - REACH und Arbeitsschutz wachsen zusammen
Grenzwerte für Gefahrstoffe haben eine wichtige Funktion bei der Beurteilung von Bedingungen am Arbeitsplatz. Auf europäischer Ebene werden Arbeitsplatzgrenzwerte als Richtgrenzwerte oder bindende Grenzwerte auf der Grundlage der Agenzienrichtlinie und der Krebsrichtlinie abgeleitet. Mit Inkrafttreten der REACH-Verordnung kam eine neue Gruppe von Beurteilungsmaßstäben für Arbeitsplätze hinzu. Diese Beurteilungsmaßstäbe werden als Derived No Effect Level (DNEL) bezeichnet. Es handelt sich um Expositionsgrenzwerte, bei deren Einhaltung die menschliche Gesundheit geschützt ist. Das Zusammenwirken beider Rechtsbereiche (Arbeitsschutz und REACH) bei der Grenzwertsetzung war anfangs ungeklärt. Der Beitrag erläutert die Historie und den aktuellen Stand im Verhältnis von REACH und Arbeitsschutz. Dabei stehen die Grenzwertsetzung selbst und die Verknüpfung mit anderen regulatorischen Maßnahmen für den Schutz der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen im Vordergrund.
Dieser Artikel ist in der Zeitschrift "Gefahrstoffe - Reinhaltung der Luft", Volume 79, Nr. 11-12, S. 403-407 (www.gefahrstoffe.de) erschienen.
Bibliografische Angaben
Titel: Grenzwertsetzung in der EU - REACH und Arbeitsschutz wachsen zusammen.
in: Gefahrstoffe - Reinhaltung der Luft, Volume 79, Nr. 11-12, 2019. Seiten: 403-407, PDF-Datei, DOI: 10.37544/0949-8036-2019-11-12-9