Welche Anforderungen sind an eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu stellen?

Die Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind in § 7 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) aufgeführt.

§ 4 DGUV Vorschrift 2 legt fest, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitgeber (Unternehmer) die für seinen Betrieb oder einzelne Betriebsteile erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde von Sicherheitsingenieuren, Sicherheitstechnikern oder Sicherheitsmeistern als nachgewiesen ansehen kann.

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist zu finden unter:
www.gesetze-im-internet.de/asig/

Der Mustertext "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der DGUV Vorschrift 2, welcher die Basis für die von den einzelnen Unfallversicherungsträgern jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich erlassenen speziellen Fassungen der DGUV Vorschrift 2 bildet, ist zu finden unter:
www.dguv.de/medien/inhalt/praevention/vorschr_regeln/documents/muster_vorschr_2.pdf