Ja, Hebevorrichtungen mit Motor sind Maschinen. Auch Hebevorrichtungen, die nur eine manuelle Antriebsquelle haben, fallen gemäß Artikel 2 a) fünftem Anstrich in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie.
Ja, Hebevorrichtungen mit Motor sind Maschinen. Auch Hebevorrichtungen, die nur eine manuelle Antriebsquelle haben, fallen gemäß Artikel 2 a) fünftem Anstrich in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie.