Die Unterscheidung, welche Ausrüstungen zum Heben von Personen auswechselbare Ausrüstungen im Sinne der Maschinenrichtlinie sind und welche Ausrüstungen ausnahmsweise mit Maschinen zum Heben von Lasten für das Heben von Personen verwendet werden und deshalb nicht der Maschinenrichtlinie unterliegen, wird im Dokument "Auswechselbare Ausrüstungen zum Heben von Personen und Ausrüstungen, die mit Maschinen, die für das Heben von Gütern ausgelegt sind, für den Zweck des Hebens von Personen verwendet werden" erläutert.