Treppen- und Plattformlifte für Personen mit eingeschränkter Mobilität sind im Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie. Sie unterliegen nicht der Medizingeräterichtlinie.
Treppen- und Plattformlifte für Personen mit eingeschränkter Mobilität sind im Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie. Sie unterliegen nicht der Medizingeräterichtlinie.