Ja; die Richtlinie 2006/42/EG setzt voraus, dass eine Maschine für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt wurde.
Der Roboter soll soweit montiert werden, dass er praxisgerecht erprobt werden kann. Er ist in diesem Zustand für eine bestimmte Anwendung, z. B. Ergreifen und Transportieren von Teilen, voll funktionsfähig. Er hat in diesem Zustand die Anforderungen der Maschinenrichtlinie zu erfüllen.