Explosionsschutz nun in der Gefahrstoffverordnung geregelt
Ab 01.06.2015 trat die geänderte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV 2015) in Kraft. Mit ihr sind die zentralen Vorschriften zum atmosphärischen Explosionsschutz in die Gefahrstoffverordnung verschoben worden. Damit ist die Beurteilung aller Explosionsgefahren einheitlich in einer Vorschrift geregelt.
Dieser Artikel ist in der Zeitschrift "REACH und CLP Navigator", Ausgabe Juli 2015, S. 2-4 (www.reach-navigator.de) erschienen.