Ausnahmezulassung für "Biobor JF" zur antimikrobiellen Behandlung von Kraftstoff­systemen in Luftfahrzeugen durch den berufs­mäßigen Verwender

  • Datum 20. Juli 2023

Die Bundesstelle für Chemikalien hat als zuständige Behörde in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz die Allgemeinverfügung zur Ausnahmezulassung für das Biozidprodukt "Biobor JF" zur antimikrobiellen Behandlung von Kraftstoffsystemen in Luftfahrzeugen durch den berufsmäßigen Verwender gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 verlängert.

Das Biozidprodukt "Biobor JF" wird benötigt, um die mikrobielle Kontamination von Kraftstoffsystemen in Luftfahrzeugen zu vermeiden beziehungsweise zu beseitigen und so einen sicheren Flugbetrieb zu gewährleisten. Für diese Anwendung steht derzeit kein alternatives Mittel zur Verfügung. 

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Verlängerung der Allgemeinverfügung zur Zulassung des Biozidprodukts "Biobor JF" zur antimikrobiellen Behandlung von Kraftstoffsystemen in Luftfahrzeugen durch den berufsmäßigen Verwender aufgrund einer Gefahr für die öffentliche Gesundheit

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