Workshop "Substitution unter REACH - Zulassungsantrag oder auf Alternativen umstellen?" am 25.04.2013

Schwerpunkt der Veranstaltung mit 110 Teilnehmern waren die spezifischen Herausforderungen der Unternehmen, die sich aus der Verwendung zulassungspflichtiger Stoffe unter REACH ergeben. Das betroffene Unternehmen ist grundsätzlich verpflichtet eine Substitution zulassungspflichtiger Stoffe umzusetzen. Wenn dies aus Sicht des Unternehmens nicht möglich ist, muss es eine Zulassung beantragen, um den Stoff für eine bestimmte Zeit weiterverwenden zu dürfen. In der Veranstaltung wurden die Beurteilungskriterien für die Substitution, die in Zusammenhang mit Voraussetzungen für die Genehmigung von Zulassungsanträgen relevant sind, thematisiert. Die Veranstaltung sollte den Betroffenen Anregungen geben, für sich die richtige Entscheidung zwischen "Zulassung" oder "Substitution" treffen zu können. Darüber hinaus berichteten die betroffenen Vertreter aus der Industrie über ihre ersten Erfahrungen im Zulassungsverfahren.

Drei folgende Themenblöcke wurden behandelt:

  1. Rolle der Substitution im Zulassungsverfahren
  2. Praktische Fragen im Zulassungsverfahren
  3. Die Sozioökonomische Perspektive im Zulassungsverfahren.

Das Programm und die Vorträge finden Sie nachfolgend.

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Rémi Lefevre, Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt

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Dr. Norbert Rupprich, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

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Dr. Andreas Müller, Chromgruen Planungs- und Beratungs- GmbH & Co. KG

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Svetlana Hutoran, BAuA

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Timo Röcke, Europäische Chemikalienagentur (ECHA)

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Dr. Martin Kleban, Lanxess Deutschland GmbH

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Uwe Dietrich, Dornbracht GmbH & Co. KG

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Svetlana Hutoran, Dr. Andreas Lüdeke, BAuA

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Simon Meirsschaut, European Surface Treatment on Aluminium (ESTAL)

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