Sturz, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken
Arbeitsschutzmaßnahmen und Wirksamkeitskontrolle
Technische und organisatorische Maßnahmen für trittsichere Fußböden
(ASR A1.5, ASR A1.8, §§ 7 und 10 DGUV Vorschrift 38)
Auswahl rutschsicherer Beläge
- Verwendung von Bodenbelägen mit ausreichender Rutschhemmung, R-Klasse nach Anhang 2 der ASR A1.5
- Verwendung von Bodenbelägen mit Verdrängungsraum (Durchbrüchen) bei starken Verschmutzungen (V-Klasse)
- Vermeidung von wechselnden Bodenbelägen mit großem Unterschied der Rutschhemmung
- gleiche Steighöhen bei benachbarten stufenförmigen oder podestartigen Erhebungen/Vertiefungen
Oberflächenbehandlung
- pflegeleichter Zustand der Trittflächen, Eindringen von schmierigen und öligen Stoffen verhindern (zum Beispiel durch Versiegelung)
- chemische Nachbehandlung (mit Flusssäure und anderem) zur Erhöhung der Oberflächenrauhigkeit von Trittflächen
- mechanische und thermische Nachbehandlung (Schleifen, Fräsen, Strahlen, Stocken, Beflammen)
- laser-technische Nachbehandlung
- Gewährleistung von Rutschsicherheit durch Reinigung und Pflege
- Sofortiges Auftragen von Abstumpfmitteln bei auftretender Glätte (zum Beispiel Sägespäne, Taumittel, Sand)
Bauliche Maßnahmen
- Vermeidung von Nässestaus in Nassbereichen durch geeignete Entwässerungsmöglichkeit (zum Beispiel Abfluss mit Gefälle >1 %)
- Vermeidung von witterungsbedingter Glätte infolge Eis, Schnee, Nässe an ständigen Arbeitsplätzen im Freien (zum Beispiel durch Überdachung)
- Befestigung von losen Belägen mit geringer Rutschhemmung an der Unterseite (zum Beispiel von Teppichen, Gitterrosten)
- Ausfüllen von Vertiefungen, Löchern
- Überdecken von trittunsicheren Flächen (zum Beispiel mit nicht verschiebbaren Blechen, Platten) (§ 12a DGUV Vorschrift 38)
- Anbringung von Gleitschutzleisten auf geneigten Trittflächen mit Steigung >11° und/oder bei unzureichender Rutschhemmung (im Abstand zwischen 400 und 500 mm)
Zusätzliche Absicherung
- Anbringen von Handläufen, Haltegriffen oder anderen Haltemöglichkeiten auf trittunsicheren Flächen
- Absicherung von Gefahrstellen, in die durch Sturz hineingeraten werden kann (zum Beispiel mit trennenden Schutzeinrichtungen)
Organisatorische und verhaltensbezogene Maßnahmen gegen Sturzgefährdungen
- Beseitigung bzw. Vermeidung von Unordnung und Ablagerungen im Arbeitsbereich
(§ 4 ArbStättV) - Wahrnehmbarkeit verbleibender Sturzgefährdungen (Beleuchtung, Kontrast, farbliche Kennzeichnung, keine Wahrnehmungstäuschungen) (ASR A3.4)
- Anbringung von gekennzeichneten Absperrungen oder Hinweisen (Schilder, Piktogramme) (ASR A1.3, ASR A1.8)
- Durchführung von Unterweisungen (DGUV Vorschrift 1)
- Beachtung höherer Anforderungen beim Gehen mit getragener Last, Ziehen/Schieben von Last, auf Schrägen (Sichteinschränkungen, Schwerpunktverlagerung des Körpers und anderem); ausreichender Bewegungsraum
- Erfassen und Berücksichtigen physischer und psychischer Leistungsvoraussetzungen/Überforderungen (Balancestörungen, körperliche Störungen des Bewegungsapparates, verlangsamtes Reaktionsvermögen)
- Bereitstellung von geeignetem Schuhwerk (DGUV Regel 112-191); DIN EN ISO 20345; DIN EN ISO 20346; DIN EN ISO 20347; PSA-BV)
Hinweise zur Auswahl von geeignetem Schuhwerk
siehe auch Tabelle 1.5-5 in Abschnitt "Grenzwerte, Beurteilungskriterien / Ergänzende Beurteilung der Sturzgefährdungen"
- Schuhsohlen sollen flexibel und in allen Richtungen gleichmäßig profiliert sein. Querprofile sind bei verschmutzten Böden am wirksamsten.
- Ein stark ausgeprägtes Sohlenprofil ist nicht immer gleichbedeutend mit einer hohen Rutschsicherheit.
- Schlamm, Schnee und Ähnliches erfordern ein grobes Sohlenprofil mit selbstreinigender, offener Randgestaltung.
- Je geringer der Verschmutzungsgrad, desto feiner die Profilierung.
- Bei niedrigen beziehungsweise frostigen Umgebungstemperaturen sind Sohlen aus harten Werkstoffen oder Werkstoffen, die zum Verspröden neigen, zum Beispiel aus Leder, Hartplaste oder PUR, ungeeignet; geeignet sind zum Beispiel flexible Gummisohlen.
Technische und organisatorische Maßnahmen für sturzsichere Treppen
- Voraussetzung für ein sicheres Treppensteigen ist eine optimale Treppengestaltung unter Beachtung der Schrittmaßformel (DIN 18065). Das heißt für Treppen mittlerer Neigung (α = circa 24° bis 36°):
a + 2s = 62 cm (± 3 cm),
das heißt = 59 bis 65 cm (optimales Schrittmaß: 62 cm), wobei
a – Auftrittstiefe
s – Steigung/Auftrittshöhe
Günstige Abmessungen sind gegeben, zum Beispiel bei a = 29 cm und s = 17 cm, was einem Treppenneigungswinkel α von etwa 30° entspricht. - Für steilere Treppen (α = 36° bis 45°), zum Beispiel Steiltreppen zu Arbeitsbühnen und Hilfstreppen zur gelegentlichen Nutzung, können folgende Berechnungsformeln verwendet werden:
a + 2s = 65 cm
a + s = 46 cm - unterschiedliche Auftrittshöhen und -tiefen sowie gewendelte Treppenabschnitte besonders im Antritt und Austritt der Treppen möglichst vermeiden
- wenn möglich, auf Zwischenpodeste verzichten, da diese den Schrittrhythmus stören können; bei Festlegung der Podestlänge Schrittmaß (circa 62 cm) berücksichtigen
- Auftrittskanten rutschhemmend und möglichst nicht überstehend ausbilden; je flacher die Treppe, desto breiter sollten Kantenprofile, -streifen und ähnliches sein
(α < 30°: ca. 3 cm bis 5 cm, α > 30°: ca. 3 cm) - Der Mindestreibwert von Auftrittsflächen und Stufenkanten im Innenbereich sollte µ ≥ 0,3 sein. Für Außentreppen ist ein Wert von µ ≥ 0,45 anzustreben.
- Rutschhemmung von Auftrittsflächen einschließlich Auftrittskanten sowie von Treppenpodesten möglichst gleich gestalten (Reibwertdifferenz Δ µ ≤ 0,2)
- Beleuchtung so anordnen, dass Stufen und Stufenkanten gut wahrnehmbar sind, erforderlichenfalls durch zusätzliche farbliche Kennzeichnung; besonders gut wahrnehmbar sollten erste und letzte Stufenkante sein.
- Störeinflüsse auf Schrittrhythmus im Treppenlauf, zum Beispiel Blickfang durch Werbemittel oder Spiegel, vermeiden
- Handlauf benutzen!