Technische Regel für Arbeitsstätten
Ausgabe: März 2022
(GMBl 2022, S. 214; zuletzt geändert GMBl 2024, S. 412)
Die Neufassung der ASR A1.8 vom März 2022 ersetzt die ASR A1.8 vom November 2012 (GMBl 2012, S. 1210).
Im Wesentlichen wurden mit der Neufassung der ASR im März 2022 folgende Anpassungen vorgenommen:
- In Abschnitt 4.2 wurden die Regelungen für Mindestbreiten der Wege für den Fußgängerverkehr angepasst und alternative Regelungen für Treppenräume ergänzt.
- In Abschnitt 7.1 wurden Regelungen für Teilbereiche einer Baustelle eingefügt, die im Zuge des Baufortschritts wechselnd als Arbeitsplatz oder Verkehrsweg festgelegt werden.
- Zusätzlich erfolgten im gesamten Text redaktionelle Anpassungen, z. T. mit Klarstellung des Gewollten.
Die vorgenommenen Änderungen sind in der Veröffentlichung des BMAS zur Gemeinsamen Bekanntmachung der Neufassung, Änderung und Aufhebung von ASR zum Themenkomplex der Flucht- und Verkehrswege (GMBl 2022, S. 213) ausführlich dargestellt und Hintergründe erläutert. Zusätzlich stellt die BAuA untenstehende tabellarische Gegenüberstellung der neuen zur bisherigen Fassung ("Synopse") bereit. Maßgeblich ist der im GMBl bekanntgemachte ASR-Text.
Erste Änderung: Im Juni 2024 wurden im Abschnitt 4.5 "Treppen" der ASR Änderungen zu den Maßen für den Treppenauftritt in Schulen, Kindertageseinrichtungen u. ä. Gebäuden vorgenommen sowie formale Anpassungen durchgeführt (GMBl 2024, S. 412).
In den untenstehenden Dokumenten zu den Änderungen sind die entsprechenden Textpassagen markiert (Gelbtext).