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Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Nach § 8 Abs. 2 der ArbStättV gelten die im Bundesarbeitsblatt bekannt gemachten Arbeitsstätten-Richtlinien bis zur Bekanntmachung entsprechender Regeln, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2012 fort.

Folgende Arbeitsstätten-Richtlinien gelten auf Grund der Bekanntgabe von entsprechenden neuen Technischen Regeln für Arbeitsstätten nicht mehr:

  • ASR 6 "Raumtemperaturen"
  • ASR 7/3 "Künstliche Beleuchtung"
  • ASR 7/4 "Sicherheitsbeleuchtung"
  • ASR 8/4 "Lichtdurchlässige Wände"
  • ASR 10/1 "Türen und Tore"
  • ASR 10/5 "Glastüren, Türen mit Glaseinsatz"
  • ASR 10/6 "Schutz gegen Ausheben, Herausfallen und Herabfallen von Türen und Toren"
  • ASR 11/1-5 "Kraftbetätigte Türen und Tore"
  • ASR 38/2 "Sanitätsräume"
  • ASR 39/1, 3 "Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe"
  • ASR 41/3 "Künstliche Beleuchtung für Arbeitsplätze und Verkehrswege im Freien"

Die ASR 17/1,2 "Verkehrswege" gilt in Bezug auf die Gestaltung der Fluchtwege und Notausgänge nicht weiter fort.

Hier können Sie die bisher veröffentlichten Technischen Regeln für Arbeitsstätten als pdf-Datei ansehen, drucken und herunterladen.