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Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Nach § 8 der ArbStättV gelten die im Bundesarbeitsblatt bekannt gemachten Arbeitsstätten-Richtlinien bis zur Bekanntmachung entsprechender Regeln, längstens jedoch bis 2010 fort.

Hier können Sie die bisher veröffentlichten Technischen Regeln für Arbeitsstätten als pdf-Datei ansehen, drucken und herunterladen.