Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Nach § 8 der ArbStättV gelten die im Bundesarbeitsblatt bekannt gemachten Arbeitsstätten-Richtlinien bis zur Bekanntmachung entsprechender Regeln, längstens jedoch bis 2010 fort.
Hier können Sie die bisher veröffentlichten Technischen Regeln für Arbeitsstätten als pdf-Datei ansehen, drucken und herunterladen.
