Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Sie haben sukzessive die Arbeitsstätten-Richtlinien zur alten Arbeitsstättenverordnung von 1975 abgelöst. Einige bislang noch nicht überarbeitete Arbeitsstätten-Richtlinien sind mit Jahresbeginn 2013 ungültig geworden (vgl. Übergangsfrist in der ArbStättV § 8 Absatz 2). Die Angaben in den ungültig gewordenen Arbeitsstätten-Richtlinien, für die derzeit noch keine entsprechenden Arbeitsstättenregeln bekannt gemacht wurden, können aber weiterhin als "Orientierungswerte" zur Konkretisierung der allgemeinen Schutzziele der Verordnung beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten verwendet werden. Dabei muss der Anwender aber beachten, dass die Inhalte der alten Arbeitsstätten-Richtlinien teilweise überaltert sind und damit nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen.
Für die folgenden alten Arbeitsstätten-Richtlinien wurden bis zum 31.12.2012 keine neuen Arbeitsstättenregeln bekannt gemacht:
- ASR 7/1 Sichtverbindung nach außen
- ASR 25/1 Sitzgelegenheiten
- ASR 34/1-5 Umkleideräume
- ASR 35/1-4 Waschräume
- ASR 35/5 Waschgelegenheiten außerhalb von erforderlichen Waschräumen
- ASR 37/1 Toilettenräume
- ASR 47/1-3, 5 Waschräume für Baustellen
- ASR 48/1, 2 Toiletten und Toilettenräume auf Baustellen
Für die ASR 7/1 und ASR 25/1 wurden vom ASTA keine Entwürfe für Arbeitsstättenregeln erstellt. Für die Inhalte der restlichen alten Arbeitsstätten-Richtlinien erarbeitet der ASTA gegenwärtig die ASR A4.1 "Sanitärräume", die noch 2013 bekannt gemacht werden soll.
Hier können Sie die bisher veröffentlichten Technischen Regeln für Arbeitsstätten als pdf-Datei ansehen, drucken und herunterladen.
