Begriffsdefinition
Die DIN EN ISO 6385:2016 definiert die Arbeitsaufgabe als eine "zur Erreichung eines vorgesehenen Arbeitsergebnisses erforderliche Aktivität oder Anzahl von Aktivitäten des Arbeitenden". Die Arbeitsaufgabe bestimmt somit, welche Arbeitsleistungen (körperlich, psy-chisch) von Arbeitenden gefordert werden, um ein gewünschtes Arbeitsergebnis zu erreichen.
Zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastungen im Zusammenhang mit der Arbeitsaufgabe sind folgende Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitsaufgaben zu berücksichtigen (BAUA, 2025):
- Vollständigkeit der Tätigkeit: Arbeitsaufgaben sollten so gestaltet sein, dass Beschäftigte ihre Arbeitstätigkeiten nicht nur ausführen, sondern auch selbstständig organisieren, vorbereiten und prüfen. Sie sollten abwechslungsreich und vielfältig sein (DIN EN ISO 6385:2016-12; GDA-ARBEITSPROGRAMM PSYCHE, 2022).
- Handlungsspielraum: Arbeit sollte so gestaltet sein, dass sie einen verlässlichen, klaren Handlungsrahmen bietet, in dem Beschäftigte Routinen und Expertise entwickeln können. Dabei gilt es sicherzustellen, dass die Arbeitstätigkeiten den Beschäftigten einen angemessenen Grad an Handlungs- und Entscheidungsspielräumen hinsichtlich des Tempos, der Arbeitsmenge, der Vorgehensweise und des Vorrangs von Aufgaben ermöglichen (GDA-ARBEITSPROGRAMM PSYCHE, 2022). Handlungs- und Entscheidungsspielräume sollten weiterhin so gestaltet sein, dass eine sichere Verwendung von Arbeitsmitteln und ein sicherer Umgang mit Gefahrstoffen oder biologischen Arbeitsstoffen gewährleistet sind.
- Verfügbarkeit und Nutzbarkeit handlungsrelevanter Informationen: Handlungsre-levante Informationen sollten vollständig, verfügbar und nutzbar sein (DIN EN ISO 10075-2:2024). Sie sollten rechtzeitig, verständlich, der Situation angemes-sen und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden (GDA-ARBEITSPROGRAMM PSYCHE, 2022).
- Emotionsarbeit: Emotionsarbeit sollte zum Schutz vor Gefährdungen so organi-siert und gestaltet werden, dass emotional überfordernde Situationen so weit wie möglich verhindert werden. Beschäftigte sind vor Gewalt, Aggressionen, Bedrohungen und Übergriffen durch andere Personen (z. B. durch Kunden/-innen, Patienten/-innen, Schülern/- innen, Lieferanten/-innen) zu schützen. Außerdem sollten Unterstützungs- und Bewältigungsmöglichkeiten im Umgang mit emotional belastenden Ereignissen (z. B. Notfallmanagement, Nachsorge) geschaffen werden (GDA-ARBEITSPROGRAMM PSYCHE, 2022). Zum Schutz der Beschäftigten sollten die Zeiträume, in denen Beschäftigte Anforderungen an den Umgang mit eigenen und fremden Emotionen ausgesetzt sind, begrenzt, Rückzugsmöglichkeiten organisiert und Handlungsspielräume bezüglich der zu leis-tenden Emotionsarbeit gewährt werden (Schulz & Schöllgen 2017).
- Traumatische Ereignisse: Die Arbeit ist so zu gestalten, dass die Auftretenswahr-scheinlichkeit für traumatische Ereignisse minimiert wird. Außerdem sind Unterstützungsmöglichkeiten zur akuten und längerfristigen Bewältigung von emotional belastenden und traumatischen Ereignissen zu schaffen (z. B. Notfallmanagement, Nachsorge) (DGUV 2017; GDA-ARBEITSPROGRAMM PSYCHE, 2022).
- Passung zwischen Arbeitsaufgabe und Qualifikation der Beschäftigten: Arbeitsaufgaben sollten so gestaltet sein, dass sie den Einsatz und die Entwicklung einer Vielfalt von bestehenden Fertigkeiten, Begabungen, Tätigkeiten und Bewegungen ermöglichen und dabei den Voraussetzungen der Beschäftigten entsprechen und Möglichkeiten für die Entwicklung und den Erwerb neuer Fertigkeiten schaffen (z. B. durch Qualifikation und/oder Lernen in der Arbeit). Das heißt auch, dass Arbeitsaufgaben auf die Kenntnisse, Erfahrungen, Fertigkeiten und Fähigkeiten der Arbeitenden abgestimmt sein müssen und sie entsprechend weder über- noch unterfordern (GDA-ARBEITSPROGRAMM PSYCHE, 2022; DIN EN ISO 6385:2016-12).
- Möglichkeiten zum fachlichen Austausch: Arbeit sollte so gestaltet sein, dass isoliertes Arbeiten ohne Gelegenheiten zu sozialen und fachbezogenen Kontakten vermieden wird (DIN EN ISO 6385:2016-12) und dass ausreichende Möglichkei-ten zum fachlichen Austausch, zur Abstimmung und zur Zusammenarbeit vorhanden sind (GDA-ARBEITSPROGRAMM PSYCHE, 2022).
Relevanz des Faktors
Regelmäßige Auswertungen der BiBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung (2006-2024) geben allgemein Auskunft über die Verbreitung zentraler Faktoren der Arbeitsgestaltung, wobei hier als Merkmale der "Arbeitsaufgabe" der Handlungsspielraum sowie die Emotionsarbeit Berücksichtigung fanden. Die Befunde zeigen, dass im Jahr 2024 68 % der insgesamt befragten abhängig Beschäftigten ihre Arbeit häufig selbst planen und einteilen können, 33 % häufig Einfluss auf die Arbeitsmenge haben und 12 % nach eigenen Aussagen häufig mit gefühlsmäßig belastenden Situationen konfrontiert sind.
Dabei sind jedoch branchenbezogene Unterschiede zu berücksichtigen. So geben im Bereich "Handel, Verkehr, Gastgewerbe und Information" 62 % der Beschäftigten an, die Arbeit häufig selbst planen und einteilen zu können, im Bereich "Finanzierung, Vermietung, Unternehmensdienstleister" sind es dagegen 82 % der Beschäftigten. "Häufig Einfluss auf die Arbeitsmenge" hat der BiBB/BAuA-Beschäftigtenbefragung zufolge im Bereich "Öffentliche und private Dienstleistungen" nur etwa jede/r dritte Beschäftigte (31 %), bei Beschäftigten in "Land-, Forstwirtschaft, Fischerei" sind es etwa 6 von 10 Beschäftigten (Datenvisualisierungstool der BAuA, 2026). In den verschiedenen Wirtschaftszweigen sind Beschäftigte unterschiedlich häufig mit gefühlsmäßig belastenden Situationen konfrontiert: So sind es im Bereich "Gesundheit und Sozialwesen" 25 %, im Bereich "Erziehung und Unterricht" 20 % der Beschäftigten (siehe auch Kapitel 9.4 Interaktionsarbeit).